Die Vernehmlassungsverfahren werden vom Bundesrat angeordnet. Gemäss Verfassung des Kantons Freiburg (Art. 114, 119) bezieht der Staatsrat Stellung zu diesen Vernehmlassungen.
Der Sektor Aussenbeziehungen der Staatskanzlei sorgt in der Kantonsverwaltung für die Koordination und die Weiterleitung der Vernehmlassungen und Anhörungen des Bundes.
Die vollständigen Unterlagen (Entwurf, Begleitbrief, Bericht usw.) zu jeder laufenden oder abgeschlossenen Vernehmlassung findet man auf der Website des Bundes unter Vernehmlassungen.