Definition
E-Government kann als Verwendung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in der Verwaltung, um die Verwaltungshandlungen für die Benützerinnen und Benützer einfacher und wirtschaftlicher zu machen, definiert werden. Dank automatisierten Standardverfahren, zentraler Verfügbarkeit der Information und genormtem Datenaustausch zwischen verschiedenen Verwaltungseinheiten kann die Verwaltung administrative Doppelspurigkeiten vermeiden, wird sie von Routinetätigkeit entlastet und effizienter.
E-Government zielt auch darauf ab, die Verwaltung zu modernisieren und den Informationsaustausch zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden zu vereinfachen. Dank automatisierten Standardverfahren, zentraler Verfügbarkeit der Information und genormtem Datenaustausch zwischen verschiedenen Verwaltungseinheiten kann die Verwaltung administrative Doppelspurigkeiten vermeiden, wird sie von Routinetätigkeit entlastet und effizienter.
Es zielt auch darauf ab, dass Bürgerinnen- und Bürger-Angelegenheiten auf einfache Art, schnell und unabhängig von zeitlichen und geografischen Sachverhalten und mit Kommunikationstechnologien.
Den virtuellen Schalter
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Mit der Anmeldung im virtuellen Schalter haben die Benutzerinnen und Benutzer Zugriff auf alle Leistungen des Staates, deren Nutzung bereits vollständig digitalisiert ist.
Der virtuelle Schalter funktioniert auf einem Smartphone, auf einem Tablett und auf dem Computer. Dank ihm steht eine Zugangsplattform zur Verfügung, wird die elektronische Datenerfassung vereinheitlicht, können Personen identifiziert werden, die mit dem Staat interagieren, wird eine zentrale elektronische Zahlungsmöglichkeit angeboten, und vor allem dient die Plattform dazu, die elektronische Interaktion mit den verschiedenen Ämtern des Staates zu vereinfachen. Alle Bürgerinnen und Bürger können online ein Konto einrichten und über einen persönlichen Bereich namens «Meine Dokumente» verfügen, in dem sich die elektronischen Dokumente im Zusammenhang mit den Leistungen, um die über den virtuellen Schalter nachgesucht wurde, befinden.
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Wir empfehlen Ihnen, nicht direkt auf den virtuellen Schalter zuzugreifen und die Dienste des virtuellen Schalters im darunter liegenden Registerkarte „Die Dienstleistungen im elektronischen Schalter“ zu lesen. Dadurch profitieren Sie von einer Beschreibung der jeweiligen Leistung, den Voraussetzungen und den bereitzustellenden Unterlagen und verhindern so, dass Sie Zeit damit verschwenden, einen Prozess zu starten, ohne ihn abschließen zu können.
- Konsultieren Sie die Registerkarte „Die Leistungen im elektronischen Schalter“ (unten) und profitieren Sie von den Hintergrundinformationen
- Trotzdem direkt auf den virtuellen Schalter zugreifen
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Auf die folgenden Leistungen kann im virtuellen Schalter zugegriffen werden:
Leistungen zuhanden der Bevölkerung
- Förderung der freiburgischen Landwirtschaft
- Temporäre Veranstaltungen - Patent K
- Betreibungsbegehren
- Betreibungsregisterauszüge
- Handelsregisterauszüge
- Fischereipatent für kurze Dauer (in der Fischfangsaison)
- Zivilstandsregisterauszüge
- Heimatschein
- Eheschein
- Partnerschaftsurkunde
- Todesschein
- Geburtsschein
- Anerkennungsschein
- Familienausweis
- Personenstandsausweis
- Partnerschaftsausweis
- Bestätigung der Namenserklärung
- Bürgerrechtsnachweis für schweizerische Staatsangehörige
- Familienwappen
- Akkreditierungen für Journalistinnen und Journalisten
- LoRo Sport - Materialeinkauf
- LoRo Sport - Ausserordentliche Aktionen
- LoRo Sport - Sportbauten
- LoRo Sport - Aus- und Weiterbildungskurse oder kantonale Lager
- LoRo Sport - Aufgeteilte Trainings
- LoRo Sport - Sportliche Veranstaltungen
- LoRo Sport - Leistungs- und Freizeitsport
- LoRo Sport - Sport für Alle
- LoRo Sport - Spitzensportler oder Talente
- Schulsport - Sport- oder grünes Lager
- Schulsport - Freiwilliger Schulsport
- Eintragung einer juristischen Person
- Identifikation anhand der nicht hinterlegten AHV-Nummer (Zuerst anmelden)
- Verfolgung meiner Laufender Anfragen (Zuerst anmelden)
- Meine Zustimmung (Zuerst anmelden)
- Elektronisches Identifizierungsmittel SwissID
- Online-Supportanfrage
Dienstleistungen direkt auf der Website Ihrer Gemeinde verfügbar
- eUmzug
- Wohnsitzbestätigung
- Aufenthaltsbescheinigung
- Heimatausweis
Verwaltungsinterne Leistungen
- Identifikationsgesuch für Staatsangestellte
- Lohnausweise der Staatsangestellten und der Mitglieder des Grossen Rates
- Versicherungszertifikate
- Wahl des Sparplans
- Kommunikation zu den Weinen des Staates Freiburg
- Konfiguration kommunaler Dienstleistungen
Wichtig: Wenn in Klammern „Zuerst anmelden“ angegeben ist, müssen Sie sich zunächst mit Ihrem virtuellen Kassierer-Benutzerkonto anmelden und dann auf den Link klicken.
Der virtuelle Schalter Freiburg ist eine Entwicklung zur Sicherung der digitalen Souveränität, die von mehreren Schweizer Kantonen über den Verein iGovPortal durchgeführt wird -
Standardisieren und harmonisieren die Funktionalität der Leistungen
- Einfachheit: Ein sicheres und zugängliches Transaktionsportal, auf dem alle Leistungen der Gemeinden und des Staates für die Bevölkerung (NP) und die Unternehmen (JP) zentral zugänglich sind.
- Verfügbarkeit: 24/7 für alle Gerätetypen
- Effizienz: Vollständig papierlose Transaktionen und integrierte Statistiken
- Sicherheit: Digitale ID und sicherer kostenloser Zugang
- Vielseitigkeit: Basisdienst
- ePay: Online-Zahlung
- eAuth: Kontrolle der Echtheit von Dokumenten
- eScan: Scannen von Belegen via Smartphone
- eSign: Qualifizierte elektronische Signatur, geregeltes elektronisches Siegel
- Transparenz: Zentrale Verfolgung meiner laufenden Schritte und Einwilligungen
- Online-Support: Integriertes Formular Kanton/Gemeinden
Programm DIGI-FR
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Programm DIGI-FR
Die Gemeinwesen setzen ihre Bemühungen um die Digitalisierung ihrer Aktivitäten und Prozesse fort, um schrittweise die Leistungen des Staates und der Gemeinden in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Der virtuelle Schalter etabliert sich allmählich als einheitliches Zugangsportal für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Institutionen und vereinfacht so das Leben der Bevölkerung. Die Zusammenarbeit zwischen dem Staat und dem Freiburger Gemeindeverband (FGV) im Rahmen des Programms DIGI-FR gewährleistet ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen.
Dieses Programm ist eine Fortsetzung von Freiburg 4.0. Als Erstes beschleunigt es die Bereitstellung von digitalen Leistungen über einen Single Point of Contact für die Bevölkerung, die Unternehmen und die Institutionen, unabhängig davon, ob es sich um Leistungen des Kantons oder der Gemeinden handelt.
Bis heute stehen vier kommunale Leistungen (E-Umzug, Wohnsitzbescheinigungen und Niederlassungsscheine und Aufenthaltsausweise) in neun Pilotgemeinden (Bulle, Châtel-St-Denis, Estavayer, Freiburg, Kerzers, Riaz, Romont, Tafers, Wünnewil-Flamatt) zur Verfügung. Abgesehen vom elektronischen Zugang zu Behördenleistungen hat es sich das Programm DIGI-FR zur Aufgabe gemacht, einen Mechanismus einzurichten, der dafür sorgt, dass digitale Leistungen einfach ausgerollt werden können. Es wird auch ein gemeinsames Support-Werkzeug für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden anbieten, um damit sicherzustellen, dass die Anwendungen immer betriebsbereit sind.
Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die Verantwortung der Behörden und die Cybersicherheit, insbesondere in Verbindung mit dem Datenschutz, gelegt. Mit dieser gemeinsamen Arbeit können diese wesentlichen Themenbereiche für alle Beteiligten geregelt werden. Sie wird bei den verschiedenen Akteuren nicht nur für Qualität, sondern auch für Effizienz und Effektivität sorgen. Das Programm DIGI-FR wird dem Staat auch die Aufgabe erleichtern, seine eigenen E-Government-Leistungen, die eine Beteiligung der Gemeinden voraussetzen, zur Verfügung zu stellen.
Mehrere weitere Projekte werden ab 2023 umgesetzt, insbesondere der Ausbau der Leistungen im Zusammenhang mit Bewilligungen der Gemeinden.
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- Vereinbarung über die Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Finanzierung der Digitalisierung öffentlicher Leistungen im Rahmen des Programms DIGI-FR
- Der Staat Freiburg und der Freiburger Gemeindeverband bündeln ihre Kräfte im Bereich der Digitalisierung - Medienmitteilung 2021
- Zusätzliche Mittel für die elektronische Verfügbarkeit von Leistungen der Gemeinden - Medienmitteilung 2023
Kantonales Bezugssystem
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Zur allgemeinen Unterstützung der Digitalisierung der Geschäftsprozesse aller Organe des Staates wird eine neue digitale Infrastruktur für die Datenbearbeitung bereitgestellt. Diese trägt die Bezeichnung kantonales Bezugssystem. Das Pilotprojekt läuft derzeit. Weitere Infos finden Sie auf dieser Seite.
Meilensteine der Digitalisierung
Die Umsetzung der Digitalisierung der Verwaltung erfolgt in verschiedenen Etappen. Der Staat Freiburg hat sich entschieden, sich dafür mit anderen Kantonen zusammenzutun, um eine interkantonale Plattform zu implementieren.
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Das E-Government war in diesem Jahr geprägt von Fortschritten bei der Einführung der Leistungen der Einwohnerkontrolle in neuen Pilotgemeinden und der Umsetzung einer Lösung, die es den Gemeinden ermöglicht, autonom neue Gemeindeleistungen hinzuzufügen und zu verwalten, um sie auf alle 126 Gemeinden des Kantons auszuweiten.
Auf der Ebene der kantonalen Leistungen wurden die Leistungen des virtuellen Schalters durch die Inbetriebnahme der Leistungen zur Förderung von Agrarprodukten und 11 Leistungen im Bereich Sport ergänzt.
Diese Entwicklungen ermöglichen eine Erhöhung der Anzahl der Benutzer und der im virtuellen Schalter eingetragenen juristischen Personen, was für die Bevölkerung und die Wirtschaft erfreulich ist, die so von einer einzigartigen, vereinfachten und zugänglichen Benutzererfahrung profitieren.
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Das Jahr 2022 war von einer wichtigen Änderung geprägt, nämlich dem Wechsel des elektronischen Identifikationsmittels. Der Staatsrat wollte das Leben der Bevölkerung vereinfachen, indem er eine einheitliche Lösung verwendet, die langfristig für alle öffentlichen Online-Dienstleistungen genutzt werden kann.
Auf der Ebene der E-Government-Harmonisierung wurde vom Kanton Freiburg ein "Styleguide" geschaffen, mit dem die E-Government-Leistungen standardisiert, vereinfacht und für Menschen mit Behinderungen zugänglicher gemacht werden können. Die bestehenden Dienstleistungen wurden anschliessend auf diesen neuen Standard portiert, um der Bevölkerung und der Wirtschaft das Leben zu erleichtern.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Freiburger Gemeindeverband wurden im Rahmen des Programms DIGI-FR die wichtigsten Neuerungen auf der Ebene der kommunalen Leistungen eingeführt. Die ersten Pilotgemeinden konnten den Online-Umzug oder die Wohnsitzbescheinigung auf ihrer Website umsetzen. Über den virtuellen Schalter ermöglichen diese für alle 126 Gemeinden des Kantons standardisierten Dienstleistungen der Bevölkerung eine einheitliche Nutzererfahrung, unabhängig davon, aus welcher Gemeinde sie in Zukunft wegziehen oder in welche sie ziehen werden.
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Das E-Government-Sekretariat arbeitete mit der Informatikplanungseinheit des Bundes und der Bundeskanzlei zusammen, um die zukünftige IT-Architektur zu definieren, die für die Zusammenarbeit zwischen allen Ebenen des Föderalismus notwendig ist. Wir wurden auch gebeten, den virtuellen Schalter und seine Basisdienste als Beispiel für nationale Überlegungen zu Portalen der digitalen Verwaltung zu präsentieren. In dieser Funktion haben wir an allen Workshops teilgenommen, die zur Erstellung der Agenda für die neue Digitale Verwaltung Schweiz geführt haben.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden über den Freiburger Gemeindeverband machte zufriedenstellende Fortschritte. Die Initiative DIGI-FR wurde den Freiburger Gemeinden Anfang Jahr im Rahmen eines Webinars vorgestellt. Die Mehrheit der Gemeinden war von der Vorgehensweise sehr überzeugt, weshalb die Arbeiten zur Bereitstellung des virtuellen Schalters und seiner Basisdienste für die Freiburger Gemeinden fortgesetzt werden konnten. Anschliessend wurde eine Vereinbarung zwischen dem Staat Freiburg und dem FGV unterzeichnet und am 7. Juli vorgestellt. Diese Vereinbarung legt den Rahmen für die Zusammenarbeit und die Finanzierung zwischen den Gemeinden und dem Staat fest. Die Gruppe Leistungen konnte eine Roadmap erstellen und erste Umsetzungen wie eUmzug und die Wohnsitzbescheinigung einführen. Die Basisdienste wie z. B. das Veröffentlichungswerkzeug ePub, mit dem eine Gemeinde digitale Leistungen einrichten kann, ohne etwas bei sich installieren zu müssen, oder eInt, das die Integration kommunaler ERP-Anwendungen in den virtuellen Schalter ermöglicht, um eine medienbruchfreie Digitalisierung zu erreichen, wurden den Anbieterinnen und Anbietern von Gemeindeanwendungen vorgestellt und stiessen auf grossen Zuspruch. Eine Supportplattform für die 128 Gemeinden des Kantons und zur Koordination von Informationen und Supportaktivitäten für die Bevölkerung wurde ebenfalls eingerichtet und bewährt sich im Zusammenspiel mit den ersten Leistungen. Der Staatsrat gewährte den Gemeinden eine finanzielle Unterstützung, damit sie die Umsetzung digitaler Leistungen im Jahr 2022 weiterführen können, bis vom FGV eine Finanzierungsstruktur eingerichtet wird.
Die Version 6.0 des virtuellen Schalters, die Verbesserungen bei der Barrierefreiheit und die Registrierung von juristischen Personen und Institutionen umfasst, ging in Produktion. Die Überprüfung der Benutzererfahrung (User Experience) mit dem Ziel, die Entwicklung von Leistungen zu industrialisieren, war ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Jahres 2021 und führte zur Erstellung eines Digital Styleguide. Es handelt sich gewissermassen um einen Leitfaden, der beispielsweise die standardisierten Schritte zur Erstellung einer Leistung, die Komponenten und die Interaktion unter denselben sowie Beispiele zusammenfasst, die es langfristig ermöglichen, die Zahl der Leistungserbringer der interkantonalen Lösung iGovPortal zu erhöhen. Die Funktionalität zur Verwaltung von Einwilligungen wurde ebenfalls konzeptualisiert und wurde im Laufe des Jahres 2022 implementiert. Auf technischer Ebene verläuft die Umstellung auf die Microservice-Architektur weiterhin wie geplant. Mit der Version 6 begannen auch die Arbeiten an der Integration des elektronischen Identifikationsmittels (EIM) für den Kanton Freiburg . Mit dem Einzug der Zusammenarbeit zwischen Staat und Gemeinden im Rahmen des Programms DIGI-FR wurden auch einige Änderungen entwickelt, um die Benutzererfahrung sowohl für die Gemeinden als auch für die staatlichen Leistungen anzupassen. Im Bereich der Basisdienste wurde ePub, ein einfaches Tool, mit dem Gemeinden schnell eine digitale Leistung einrichten können, realisiert. So ist es jeder Gemeinde möglich, ab 2022 und im Anschluss an die Pilotphasen Leistungen einzurichten und Gesuche direkt im Veröffentlichungstool zu bearbeiten. Mit diesem Basisdienst kann das Dokument, das aus dem Gesuch hervorgeht, zurückgesendet und automatisch ein QR-Code zur Authentifizierung hinzugefügt werden. eInt hingegen ermöglicht die durchgehende Digitalisierung zwischen der Anwendung der Gemeindeverwaltung und dem virtuellen Schalter. Da einige Städte oder Gemeinden diesen Reifegrad bei der Digitalisierung bereits erreicht haben, ergänzt dieser Basisdienst den Basisdienst ePub. Der Online-Zahlungsdienst ePay wurde ebenfalls angepasst, damit Gemeinden ihn nutzen können. Dies ermöglicht Skaleneffekte bei seiner Nutzung, aber auch die Reduktion der Transaktionskosten.
Die realisierten Leistungen umfassen Weiterentwicklungen bestehender Leistungen. Während der Gesundheitskrise konnten wir feststellen, dass die digitalen Leistungen eher gewählt wurden, da die meisten Menschen zumindest während bestimmter Schlüsselperioden zu Hause bleiben mussten. Auch die Zahl der Benutzerinnen und Benutzer ist stark angestiegen und liegt derzeit bei über 90 000 aktiven Personen. Auf der Ebene der Gemeinden hat die Integration der Leistung eUmzug im virtuellen Schalter die Teams in diesem Jahr sehr beschäftigt. Der Kanton Freiburg war Vorreiter bei den Sachverhalten des Datenschutzes und der aufgeklärten Einwilligung, die in die nationale Lösung integriert wurden. Im Anschluss an diese Arbeiten konnten die Pilotgemeinden im Oktober 2021 die ersten Tests durchführen, und die ersten Pilotgemeinden sind seit dem 1. Dezember in Produktion. Erste Tests wurden von den Pilotgemeinden auch mit der Bereitstellung von Wohnsitzbescheinigungen durchgeführt und haben nicht-technische Standardisierungspotenziale aufgezeigt. Was den Ansatz DIGI-FR betrifft, so wurde die von der Gruppe Leistungen vorgelegte Roadmap für die Leistungen der Gemeinden 2021-2026 im November der EGovK vorgelegt und vom Lenkungsausschuss und anschliessend vom Strategieausschuss bestätigt.
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Im Jahr 2020 haben wir uns mit iGovPortal.ch hervorgetan und bei den Best of Swiss Web Awards in der Kategorie Public Value Bronze gewonnen.
Das Jahr 2020 war auch geprägt durch die Umsetzung der Skribble-Lösung, die wir mit dem entsprechenden Startup gemeinsam entwickelten. Während der Covid-19-Pandemie wurde die webbasierte Lösung von der Staatsratspräsidentin und der Staatskanzlerin versuchsweise für die Unterzeichnung amtlicher Dokumente eingesetzt. Dank dieser sicheren, einfachen, schnellen und effizienten Lösung konnten der öffentliche Dienst aufrechterhalten und gleichzeitig die Sicherheitsabstände, die in Zeiten einer Pandemie erforderlich sind, gewährleistet werden. Da diese Lösung von der Benutzererfahrung her entwickelt wurde, hat sie sich auch in der Wirtschaft schnell durchgesetzt.
Die Vereinheitlichung der Grafikcharta mit fr.ch war ebenfalls ein wichtiger Schritt, der es ermöglichte, die Seiten lesbarer zu machen, die User Experience und die Barrierefreiheit zu verbessern. Es wurden auch mehrere Funktionalitäten hinzugefügt, die das Leben der Menschen vereinfachen, darunter die Verwaltung von Benachrichtigungen oder die Löschung des Kontos direkt durch die betroffene Person. Die neue Version des virtuellen Schalters bereitet auch den Übergang zur Integration der marktüblichen Dienste für elektronische Identifikationsmittel vor. Bei den Basisdiensten wurde der Dienst eStore realisiert, der die vorübergehende und verschlüsselte Speicherung von Daten ermöglicht. Ein Dienst, der das Scannen von Dokumenten per Smartphone ermöglicht, ohne dass etwas installiert werden muss, und der sich eScan nennt, wurde entwickelt und in Betrieb genommen.
Mehrere Leistungen, die unseren ökologischen Fussabdruck verringern, wurden verbessert, wie z. B. Gehaltsabrechnungen und Lohnausweise, Informationen der Freiburger Staatsreben und andere interne Informationen, die nicht mehr ausgedruckt und per Post versandt werden müssen. Auch die Entwicklung von Leistungen wie Online-Betreibungsbegehren, Familienwappen und Akkreditierungen für Journalistinnen und Journalisten wurde in Angriff genommen.
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Dieses Jahr wurde durch mehrere wichtige Ereignisse geprägt. Erstens sind die Überlegungen auf der Ebene der Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden vorangekommen. Die Herausforderungen für die Gemeinden wurden klar gezeigt und die nächsten Schritte wie die Definition der Governance sowie eine gemeinsame Roadmap in den prioritären Bereichen gehören zu den wichtigen Elementen, die weiterentwickelt werden müssen.
Im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit, insbesondere im Verein iGovPortal.ch, konnte das E-Government-Sekretariat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedskantonen und durch verschiedene Treffen auf nationaler Ebene neue Kantone für unsere Lösung des virtuellen Schalters und für die Synergien interessieren, die der Verein in Bezug auf die Entwicklung von Leistungen mit sich bringt. Mit dem Beitritt von Solothurn am 1. Januar 2019 sowie dem offiziellen Beitritt des Kantons St. Gallen, der für 2020 geplant ist, erreicht der Verein einen wichtigen Meilenstein.
Der Kanton Freiburg wurde für seinen innovativen Ansatz im Rahmen der Bereitstellung von Zivilstandsdokumenten bei den Digital Economy Awards ausgezeichnet. Mit dem zweiten Platz in der Kategorie Digital Transformation wurden die Bemühungen des ersten interkantonalen E-Government-Verbundes iGovPortal.ch, den wir zusammen mit dem Kanton Jura gegründet haben, gewürdigt und die Flexibilität der in Freiburg entwickelten Plattform und ihrer Basisdienste anerkannt. Im architektonischen Bereich hat sich in diesem Jahr auch der Entscheid für die Microservice-Architektur und das Prinzip der Bereitstellung von standard-mässige API's oder API first konkretisiert, was eine grössere Flexibilität für künftige Entwicklungen bei geringeren Kosten ermöglicht.
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Die ersten Leistungen für die Bevölkerung wurden ausgerollt.
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Dezember 2017: Der virtuelle Schalter steht den Mitarbeiteinnen und Mitarbeiter des Staates Freiburg zur Verfügung
Weniger als ein Jahr nach der Überweisung des Gesetzes an den Grossenr Rat hat der Staatsrat seinen ersten virtuellen Schalter online gestellt; es ist dies das Ergebnis der Arbeiten für die Umsetzung der digitalen Verwaltung.
Diese Dienstleistung für 19 000 interne Benutzerinnen und Benutzer ermöglicht die Prüfung der Benutzerfreundlichkeit und der Robustheit der Anwendung.Oktober 2017: Der Staat Freiburg und der Kanton Jura schaffen den interkantonalen Verein für das E-Government iGovPortal.ch.
Am 23. Oktober 2017 haben die Kantone Jura und Freiburg in Delsberg den ersten nationalen Verein im Bereich E-Government geschaffen. Er heisst iGovPortal.ch.
Die beiden Kantone entschieden sich, ihre Kräfte im Bereich des E-Governments zu bündeln, um eine leistungsfähige Organisation und eine moderne interkantonale Plattform zu Verfügung stellen zu können. Der Verein iGovPortal.ch, der allen Schweizer Kantonen offensteht, hat zum Ziel, dass alle Mitglieder des Vereins von den Entwicklungskosten der Kantone und Gemeinden im Bereich der digitialen Verwaltung profitieren können. Die Vereinigung ist nicht gewinnorientiert. Jeder Mitgliedskanton profitiert von den Investitionen und Erfahrungen der andern und verringert dabei seine Implementierungskosten.
Der Kanton Jura hat seine Erfahrung im Bereich E-Government eingebracht, die mit den Kompetenzen im Bereich Informatikarchitektur und der Vision zu den Basisdiensten des Kantons Freiburg ergänzt wurden. Am 1. Januar 2019 ist auch der Kanton Solothurn dem Verein beigetreten. Auch der Kanton St. Gallen nutzt die iGovPortal-Plattform. Auch andere Kantone haben bereits Interesse an der Lösung gezeigt und einen Beitritt zum Verein iGovPortal.ch angekündigt. Medienmitteilung lesen.
Der Verein iGovPortal.ch und dessen Ansatz war einer der Finalisten des Digital Economy Award 2019 in der Kategorie Digital Transformation. Medienmitteilung lesen.
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November 2016: Der Gesetzesentwurf über den E-Government-Schalter wird an den Grossen Rat überwiesen
Der Staatsrat hat im November 2016 den Gesetzesentwurf über den E-Government-Schalter (E-GovSchG) an den Grossen Rat überwiesen. Mit dem Entwurf werden die Anforderungen der E-Government-Strategie auf Gesetzesebene konkret umgesetzt, und dank ihm können die elektronischen Mittel in den Verwaltungsverfahren schrittweise verwendet werden; ferner werden in ihm die Beziehungen zu den Gemeinden und verwaltungsexternen Leistungserbringern festgelegt. In ihm wird die Schaffung einer eindeutigen persönlichen User-ID und eines kantonalen Bezugssystems bewilligt. Diese gesetzliche Grundlage ist ein wichtiger Schritt in der Entwicklung von digitalen Verwaltungsleistungen.
Link zur Botschaft des Staatsrates
Link zum Gesetz in der BDLF -
Januar 2015: Organisation und Umsetzung
Im ersten Quartal 2015 wurde eine Fachkommission E-Government ins Leben gerufen, die von der Staastkanzlerin präsidiert wird. Ihre erste Aufgabe bestand darin, mit der Steuerung des Projektfolios die Umsetzung der Strategie und die Schaffung der nötigen Voraussetzungen für diese Projekte zu koordinieren. Ein Verantwortlicher für das E-Government-Sekretariat wurde im Juni 2015 angestellt.
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Dezember 2014: Die E-Government-Strategie
Der Staat Freiburg gibt sich eine E-Government-Strategie, die vom Staatsrat in seiner Sitzung vom 02. Dezember 2014 angenommen wird. Mit dieser sollen in systematischer und priorisierter Form die Informatikprojekte, die dazu dienen, Verwaltungsgeschäftsprozesse zu erleichtern und zu optimieren, verwaltet werden.
Entwicklung der digitalen Verwaltung als Dienstleistungs-Instrument und zur Verbesserung des Verwaltungsbetriebs mit Hilfe der Informatik: Das sind die beiden Ziele der Herausforderung Nr. 7 des Regierungsprogramms und des Finanzplans der Legislaturperiode 2012–2016 des Staatsrats. Die E-Government-Strategie ist eine wichtige Wegmarke bei der weiteren Modernisierung der Public Governance, denn sie erstellt zum ersten Mal das Inventar der Rahmenbedingungen und der Bedürfnisse und legt die Richtlinien und die wichtigsten Tätigkeitsbereiche fest. Dazu kommen ein Umsetzungsplan und ein konkretes Projektportfolio. Sie nimmt Bezug auf die E-Government-Strategie Schweiz.
Folgende Richtlinien wurden festgelegt: Der Staat dehnt die Vorstellung der virtuellen Verwaltung zur Behandlung seiner Angelegenheiten mit Unternehmen und Bevölkerung und seiner internen Angelegenheiten weit aus. Er verstärkt die Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den übrigen Kantonen und dem Bund im Bereich digitale Verwaltung, indem er sich dabei auf Zusammenarbeitsverträge (Rahmenvereinbarungen) stützt. Die elektronische Verwaltung ist kundenorientiert und den Bedürfnissen und Lebensumständen der Unternehmen und der Bevölkerung angepasst. Medienmitteilung lesen
Hilfe und ergänzende Informationen
Informationen zu den Leistungen des virtuellen Schalters finden Sie hier.
Haben Sie die Antwort auf Ihre Frage zu den Leistungen des virtuellen Schalters nicht gefunden? Senden Sie uns ihre Anfrage mit Hilfe des Formulars oder kontaktieren Sie direkt das betroffene Amt.
Informationen zu anderen Online-Dienstleistungen finden Sie auch hier: www.fr.ch.
Der Kundendienst antwortet nur auf Ihre Fragen im Zusammenhang mit den Leistungen, die im virtuellen Schalter zur Verfügung stehen:
Von Montag bis Freitag
8.30 Uhr - 11.30 Uhr / 14.00 Uhr -18.00 Uhr, ohne Feiertage
8.30 Uhr - 11.30 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Vortage von Feiertagen
T +41 26 304 24 44