Übersetzung
Deutsch und Französisch sind die Amtssprachen des Kantons Freiburg. Dieser in der Kantonsverfassung festgeschriebene Grundsatz hat zur Folge, dass die Erlasse und administrativen Texte, die amtlichen Texte, die verschiedenen öffentlichen Dokumente in beiden Sprachen ausgearbeitet werden.
In diesem Rahmen hat der Sektor Übersetzung im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Er kontrolliert die deutsche Fassung der Erlassenentwürfe und weiterer amtlicher Texte, welche die Direktionen für die Verabschiedung durch den Staatsrat vorbereitet haben, nach sprachlichen (Rechtschreibung, Grammatik, Syntax) sowie inhaltlichen Kriterien und gemäss den in den Gesetzestechnischen Richtlinien festgehaltenen Regeln.
- Für diese Kontrollaufgaben arbeitet er mit dem Sektor Amtliche Veröffentlichungen zusammen.
- Er fertigt Übersetzungen aus dem Französischen ins Deutsche für die Staatskanzlei, das Büro des Grossen Rates und, wenn nötig, das Staatsratspräsidium an.
- Bei Bedarf unterstützt er die Direktionen, die in der Regel ihre Texte selber übersetzen, in allen Fragen auf diesem Gebiet. Der Sektor kann ausnahmsweise gebeten werden, Übersetzungen für die Direktionen anzufertigen.
- Er achtet darauf, dass die von der Staatskanzlei erlassene Richtlinie zur Übersetzung in der Kantonsverwaltung eingehalten wird. Diese Richtlinie definiert die Organisation der Übersetzung in der Kantonsverwaltung und die sprachlichen Dienstleistungen, die von der Kantonsverwaltung oder von externen Beauftragten erbracht werden, und dient zur Qualitätssicherung der Übersetzungen, indem sie festlegt, welche Mittel eingesetzt und welche Verfahren eingehalten werden müssen.
- Er koordiniert Fragen im Zusammenhang mit dem Übersetzungswesen der Kantonsverwaltung und wirkt auf Wunsch der Direktionen bei der Besetzung von frei gewordenen Übersetzerstellen mit.
- Im Einvernehmen mit der auftraggebenden Direktion kann er Aufträge für Übersetzungen in andere Sprachen an Personen ausserhalb der Verwaltung vergeben.
- Er verwaltet den Tarif für externe Übersetzungen und Textrevisionen und führt ihn bei Bedarf nach. Auf Anfrage vermittelt er Adressen von bewährten externen Übersetzerinnen und Übersetzern.
- Er wirkt an der Entwicklung der Terminologie mit und arbeitet im interkantonalen Koordinationsorgan für terminologische Zusammenarbeit im öffentlichen Bereich (CoTerm) mit. Er erarbeitet innerhalb definierter Projekte intern oder mit externen Aufträgen terminologische Einträge und stellt sie für die eigene Datenbank und für TERMDAT der Bundeskanzlei zur Verfügung.
- Er bietet mehrmonatige Übersetzungs- und Terminologiepraktika an.
Die Schreibregeln für Deutsch
Die Übersetzerinnen und Übersetzer der Kantonsverwaltung Freiburg haben Schreibregeln für die deutsche Sprache ausgearbeitet. Sie helfen in den Fällen, in denen andere Regelwerke Fragen offenlassen. Ferner sollen sie dazu beitragen, dass die Kantonsverwaltung auf Deutsch einen einheitlichen sprachlichen Auftritt hat. Die Regeln richten sich deshalb nicht nur an Übersetzerinnen und Übersetzer, sondern an alle Personen in der Kantonsverwaltung, die Texte auf Deutsch verfassen. Die Schreibregeln stehen weiter unten für den Download zu Ihrer Verfügung.
Unterlagen
- Schreibregeln (PDF, 595.92k)
- Richtlinie zur Übersetzung in der Kantonsverwaltung (PDF, 102.07k)
- Richtlinien über den Tarif für externe Übersetzungen und Textrevisionen (PDF, 197.7k)
- Formular Übertsetzungauftrag (PDF, 508.61k)
- Richtlinie für den Einsatz von Internet-Werkzeugen zur maschinellen Übersetzung (MÜ) in der Kantonsverwaltung (PDF, 99.23k)