Gesuche um Aushilfsentschädigungen: Internetportal
Die von der Gesundheitskrise betroffenen Kulturunternehmen und Kulturschaffenden sind gebeten, ihre Gesuche um Ausfallentschädigung bis zum 20. September 2020 über das Internetportal des Amts für Kultur einzureichen.
Hinweise für das Einreichen eines Gesuchs
- Es werden nur Gesuche berücksichtigt, die über das Internetportal www.myfribourg-culture.ch eingereicht werden (keine Einsendungen per Post, E-Mail usw.). Bei Problemen wenden Sie sich bitte an das Amt für Kultur (fribourg-culture@fr.ch / 026 305 12 81).
- Nur Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller mit Sitz oder Wohnsitz im Kanton Freiburg können ein Gesuch einreichen.
- Erstellen Sie ein Benutzerkonto auf dem Internetportal www.myfribourg-cutlture.ch, falls Sie noch keines eingerichtet haben.
- Bevor Sie beginnen, lesen Sie bitte die Bundesverordnung und die Richtlinien sowie den nachfolgenden Leitfaden, um die Dokumente und Beilagen vorzubereiten, die Sie dann über das Internetportal einreichen müssen.
- Massgebend sind ausschliesslich die Verordnungen und Richtlinien.
- Zunächst wählen Sie im Internetportal unter der Rubrik «Unterstützungsmassnahmen gemäss der COVID-Verordnung im Kulturbereich (alle Bereiche)» die für Sie zutreffende Art der Unterstützung aus:
- Gesuch um Entschädigung für finanzielle Verluste von Kulturunternehmen (privatrechtliche juristische Person, zum Beispiel ein Verein, eine Stiftung, eine Genossenschaft, eine private Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- Gesuch um Entschädigung für finanzielle Verluste von Kulturschaffenden (natürliche Person mit selbstständiger Erwerbstätigkeit)
Dazugehörige Dokumente
- Ausfallentschädigung für Kulturschaffende
- Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen
- COVID-Verordnung im Kulturbereich*
- Richtlinien des Bundes*
- Erläuterungen zur COVID-Verordnung*
- Ausführungsverordnung der Bundesverordnung (Kanton Freiburg)*
- Änderung der Ausführungsverordnung (Kanton Freiburg) (09.06.2020)*
- Präzisierung der Kriterien für die Priorisierung*
- Rahmenschutzkonzept - Veranstaltungen
- FAQ COVID-19 Massnahmen für den Kulturbereich
Kurze Übersicht der Unterstützungsmassnahmen des Bundes und des Kantons
Im Kulturbereich ist die Existenz zahlreicher kleiner und grosser Kulturunternehmen sowie Kulturinstitutionen durch Absagen oder Verschiebungen von Aktivitäten und Veranstaltungen oder deren Durchführung in reduziertem Umfang bedroht. Der Anteil von Kulturschaffenden, die selbständigerwerbend oder freischaffend sind und die weder über Kurzarbeit abgedeckt noch durch eine Arbeitslosenversicherung abgesichert sind, ist hoch.
Am 18. März hat der Staat Freiburg mehrere Hilfsmassnahmen angekündigt, mit denen er die bereits zugesicherten Subventionen für die entstandenen Kosten und die Kosten für die Verschiebung von Veranstaltungen oder Projekten sowie Massnahmen zur strukturellen Wirtschaftshilfe garantiert. Der Bundesrat hat seinerseits am 20. März ein Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus beschlossen. Diese Massnahmen gelten für alle Bereiche und damit auch für den Kultursektor. Darüber hinaus hat er eine Verordnung erlassen, die darauf abzielt, die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus auf den Kultursektor durch ergänzende Massnahmen abzufedern (COVID-Verordnung Kultur). Die Verordnung umfasst Soforthilfen und eine Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich. Diese Regelung gilt insbesondere für die Entschädigung von finanziellen Verlusten, die durch die Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen oder Projekten entstehen; sie gilt auch dann, wenn diese aufgrund von behördlichen Auflagen in reduziertem Umfang durchgeführt werden müssen. Am 6. April gab der Bundesrat bekannt, dass die Finanzhilfegesuche nun bei den Kantonen, beim Verein Suisseculture Sociale oder bei den Laienkulturvereinen eingereicht werden können (Liste auf der Website des Bundesamts für Kultur). Am gleichen Tag hat der Staatsrat des Kantons Freiburg die Vereinbarung zur Umsetzung dieser Massnahmen im Kanton Freiburg unterzeichnet. Das Amt für Kultur richtete am 7. April ein Internetportal für die Gesuchstellung ein. In der kantonalen Ausführungsverordnung vom 14. April werden die Kriterien, das Verfahren und die Zuständigkeiten für die Gewährung von Soforthilfen festgelegt. Insgesamt wurden rund 13 Millionen Franken zur Unterstützung der Freiburger Kultur bereitgestellt. 9,466 Millionen Franken, deren Finanzierung sich der Kanton und der Bund je zur Hälfte teilen, sind für die Ausfallentschädigungen bestimmt. 3,265 Millionen Franken sind für zinslose Darlehen an nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen vorgesehen. Am 13. Mai hat der Bundesrat beschlossen, die Frist für die Gesuchstellung bis zum 20. September zu verlängern, wobei die Deckungsperiode bis zum 31. Oktober 2020 gilt. Damit sollen die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit dem Start der neuen Kultursaison, die durch die Auflagen zum Schutz der Gesundheit eingeschränkt ist, abgefedert werden. Die zinslosen Darlehen werden aufgehoben. Die kantonale Ausführungsverordnung wurde am 9. Juni angepasst. Gleichzeitig mit der Fristverlängerung wurde der Rahmenkredit um einen zusätzlichen Betrag von 3,3 Millionen auf insgesamt 12,766 Millionen aufgestockt. Dieser Rahmenkredit wird zu gleichen Teilen vom Staat Freiburg und vom Bund finanziert, die am 2. Juli eine Änderung der Vereinbarung unterzeichnet haben.
Weiter unten finden Sie eine Präsentation dieser Massnahmen. Diese Seite wird regelmässig aktualisiert. Massgebend sind einzig die Rechtsgrundlagen. In dieser Übersicht des Bundesamts für Kultur werden die Massnahmen ebenfalls zusammengefasst.
Medienmitteilung des Bundesrats vom 6. April: Die Gesuche können eingereicht werden.
Medienmitteilung des Bundesrats vom 20. März, mit den Verordnungen
1. Soforthilfen
Für gewinnorientierte Kulturunternehmen (z.B. Buchhandlungen, Kinos usw.)
- Der Bund hat die Kriterien für den Zugang zur Kurzarbeit gelockert. Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben : Personen in unbefristeten Arbeitsverhältnissen, in befristeten Arbeitsverhältnissen (bis 31. August), in Lehrverhältnissen (bis 31. Mai) oder im Dienst einer Organisation für Temporärarbeit (31. August). Diese Massnahmen sind in der COVID-Verordnung vom 20. März 2020 geregelt. Informationen über die Gewährung der Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) finden Sie auf der Website des Amts für den Arbeitsmarkt (AMA), auf der auch auf die Website des SECO für die offiziellen Formulare verwiesen wird. Das AMA hat eine Hotline eingerichtet, an die Sie sich wenden können.
- Im Falle einer fehlenden Liquidität bietet der Staat Freiburg Bürgschaften für Darlehen an. Die Volkswirtschaftsdirektion VWD hat eine Hotline 'Darlehen und Bürgschaften' eingerichtet, an die Sie sich wenden können.
Für nicht gewinnorientiertes Kulturunternehmen (juristische Person, z. B. Vereine, Stiftungen, Kompanien usw.)
- Der Bund hat die Kriterien für den Zugang zur Kurzarbeit gelockert. Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben : Personen in unbefristeten Arbeitsverhältnissen, in befristeten Arbeitsverhältnissen (bis 31. August), in Lehrverhältnissen (bis 31. Mai) oder im Dienst einer Organisation für Temporärarbeit (31. August). Diese Massnahmen sind in der COVID-Verordnung vom 20. März 2020 geregelt. Informationen über die Gewährung der Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) finden Sie auf der Website des Amts für den Arbeitsmarkt (AMA), auf der auch auf die Website des SECO für die offiziellen Formulare verwiesen wird. Das AMA hat eine Hotline eingerichtet, an die Sie sich wenden können.
Für selbstständigerwerbende Kulturschaffende (natürliche Personen)
- Im Falle der Einstellung ihrer Tätigkeit aufgrund der Coronavirus-Pandemie können selbstständigerwerbende Kulturschaffende sich an ihre Ausgleichskasse (entweder an die Kantonale Sozialversicherungsanstalt KSVA oder eine andere unabhängige Anstalt, von der sie Abrechnungen für Sozialabgaben erhalten) wenden, um eine Erwerbsausfallentschädigungen zu beantragen.
- Gemäss der COVID-Verordnung können Anträge auf Soforthilfen auch an den Verein Suisseculture Sociale gerichtet werden.
- Es ist vordringlich, dass alle Personen trotz den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise anständig leben können. Das KFO empfiehlt deshalb allen Personen in Schwierigkeiten, nicht zuzuwarten und eine ihren Bedürfnissen entsprechende Unterstützung zu beantragen. Er lädt die betroffenen Personen ein, sich an die öffentlichen und privaten sozialen Einrichtungen zu wenden.
2. Ausfallentschädigungen
Wichtig:
In einem ersten Schritt ist es unerlässlich, dass alle Kulturinstitutionen und Kulturschaffende die oben erwähnten Soforthilfen in Anspruch nehmen. Die Ausfallentschädigung wird in einem zweiten Schritt nur subsidiär erfolgen
Zugesicherte Subventionen
- Die kantonalen Subventionen und Finanzhilfen, die den Organisatoren von infolge der Pandemie abgesagten Veranstaltungen zugesagt wurden, werden gewährt, sofern sie sich auf Kosten beziehen, die bereits bezahlt worden sind oder noch bezahlt werden sollten. Wird eine Veranstaltung verschoben, so werden die zugesagten Beträge für den neuen Veranstaltungstermin beibehalten sowie allfällige mit dieser Verschiebung verbundenen Kosten berücksichtigt. Diese Grundsätze gelten auch für Verträge zwischen den Organisatoren und Kunstschaffenden oder freischaffenden Personen, die für diese Veranstaltungen und Produktionen beschäftigt werden, ungeachtet dessen, ob letztere bereits Soforthilfen (Erwerbsausfall oder Kurzarbeit, siehe oben) beantragt haben.
- Bei abgesagten Veranstaltungen oder wesentlichen Änderungen an ihrem Projekt werden die Organisatoren, die Subventionen erhalten, gebeten, sich per E-Mail beim Amt für Kultur des Staates Freiburg (fribourg-culture@fr.ch) zu melden. Informationen zur Einreichung ihrer Abrechnung im Rahmen der Entschädigungsgesuche folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
- Die Loterie Romande, die Agglomeration Freiburg sowie die Stadt Freiburg haben die Auszahlung zugesprochener Subventionen an Organisatoren, die ihre Veranstaltungen verschieben oder absagen müssen, ebenfalls zugesichert.
Für Kulturunternehmen und Kulturschaffende
Gemäss der COVID-Verordnung Kultur des Bundes können Kulturunternehmen und Kulturschaffende auf Anfrage Finanzhilfen erhalten, und zwar:
- für finanzielle Schäden, die durch die Absage oder Verschiebung geplanter Veranstaltungen und Projekte entstanden sind, sofern diese Verluste durch die Massnahmen der Behörden zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie verursacht worden sind; die Entschädigung deckt höchsten 80 % des finanziellen Schadens;
- im Hinblick auf den Start der neuen Kultursaison ebenso für finanzielle Einbussen, die dadurch entstehen, dass das Kulturangebot eingeschränkt wird und dass Veranstaltungen oder Projekte aufgrund von behördlichen Vorgaben in reduzierter Form durchgeführt werden müssen.
Bei der Entschädigung werden nicht nur die Mehrkosten (z. B. Desinfektionsmittel, zusätzliches Personal, Mehrfachaufführungen, besondere Informationen usw.), sondern auch fehlende Einnahmen (z. B. unverkäufliche bzw. nicht verkaufte Sitze aufgrund des durch die Schutzmassnahmen eingeschränkten Publikums, mangelnde Aufträge, Nebenverkäufe, Verlust von Sponsoren usw.) berücksichtigt. Die Entschädigung deckt höchsten 80 % des finanziellen Schadens. Kulturschaffende, bei denen es stets schwieriger ist, fehlende Aufträge zu belegen, können ein Gesuch stellen, indem sie ihre finanziellen Einbussen angeben und dabei auf die Einkommen der Vorjahre verweisen.
- Gesuchsfrist: bis 31. Oktober 2020.
- Die Gesuche sind wenn möglich bis zum 31. August 2020, spätestens aber bis zum 20. September 2020 über das Internetportal beim Amt für Kultur des Staates Freiburg einzureichen.
Für im Laienbereich in den Sparten Musik, Gesang, Theater tätige Kulturvereine
- Beträgt das Budget für die betroffene Veranstaltung oder Aktivität weniger als 50'000 Franken, können die Kulturvereine im Laienbereich bei ihrem nationalen Dachverband (Liste der vom Bund anerkannten Dachverbände) ein Gesuch um Ausfallentschädigung einreichen. Die Ausfallentschädigung beträgt höchstens 10'000 Franken. Wenn das Budget für die betroffene Veranstaltung oder Aktivität mehr als 50'000 Franken beträgt und der finanzielle Verlust mindestens 10'000 CHF beträgt, muss das Gesuch über das Internetportal des Amts für Kultur eingereicht werden.
Dieses erste Massnahmenpaket kann je nach Entwicklung der Situation ergänzt werden.
Diese Website wird regelmässig aktualisiert.
Auskunft: fribourg-culture@fr.ch
Facebook Spezial-Live-Chat zu COVID-19
Um Ihre Fragen zu den Soforthilfen zu beantworten, hat das Amt für Kultur drei Facebook-Live-Chats organisiert, die Sie sich auf unserer Facebook-Seite (erneut) ansehen können. Der Live-Chat vom 30. März mit Gaëtan Rossier vom Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) bot Gelegenheit, in erster Linie Fragen zur Kurzarbeitsentschädigung für die Kulturunternehmen des Kantons zu beantworten. Beim zweiten Live-Chat vom 8. April mit Nadine Gobet von der Fédération Patronale et Economique (Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband) und Fabio Vanoli von der Ausgleichskasse FER CIGA lag der Schwerpunkt auf die Entschädigung bei Erwerbsausfällen (Erwerbsersatzordnung - EO) für selbstständige Kulturschaffende. Ein dritter Live-Chat wurde am Mittwoch, 3. Juni im Beisein von Micheline Guerry-Berchier (Freiburger Gemeindeverband und Mitglied des KFO) gedreht, um Fragen zur Verlängerung der Entschädigungsmassnahmen, zu den sanitarischen Massnahmen, die bei kulturellen Veranstaltungen ergriffen werden müssen, und zum sozialen Auffangnetz, das geschaffen wurde, zu beantworten. Beim vierten Live-Chat vom 10. August erörterte und beantwortete Philippe Trinchan Fragen im Zusammenhang mit den Unterstützungsmassnahmen für die Wiederaufnahme der kulturellen Aktivitäten und den Start der neuen Kultursaison.
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Informationen nach dem bisherigen Wissensstand erteilt wurden und daher Änderungen vorbehalten bleiben.
Umfrage
Das Amt für Kultur dankt den über 225 Kulturunternehmen und Personen, die an der Umfrage zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Freiburger Kultur teilgenommen haben, und ebenso unseren Partnern, die diese Informationen weitergeleitet haben. Das Amt für Kultur erhält so sehr nützliche Informationen.