Organisation
Das Zwangsmassnahmengericht bewilligt für den ganzen Kanton auf Antrag der Staatsanwaltschaft, des Jugendstrafrichters oder des Amtes für Bevölkerung und Migration besonders einschneidende Zwangsmassnahmen in Gebiet des Straf- und Verwaltungsrechts. Es trifft seine Entscheide durch einen Einzelrichter. Das Gericht umfasst drei ordentliche Richter (zwei französischsprachige Richter zu 50 % und ein deutschsprachiger Richter zu 50 %) sowie vier Ersatzrichter. Es hat seinen Sitz in Freiburg.
Zuständigkeiten
Das Zwangsmassnahmengericht
- ordnet eine Untersuchungshaft an und verlängert diese, ordnet die Sicherheitshaft an, entscheidet über Haftentlassungsgesuche;
- ordnet andere Zwangsmassnahmen an oder genehmigt diese (insbesondere die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, die Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten und die verdeckte Ermittlung);
- entscheidet über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, soweit hierfür die richterliche Beurteilung vorgeschrieben ist (insbesondere die Überprüfung der Rechtmässigkeit der Vorbereitungs- oder Ausschaffungshaft).
Adresse
Zwangsmassnahmengericht
Liebfrauenplatz 8
Postfach 619
1701 Freiburg
T +41 26 305 84 92
M tmc@fr.ch
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