Falls Sie die Frist nicht einhalten können, kann eine Fristerstreckung beantragen werden. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
- Sie bezahlen CHF 20.-. Dieser Betrag darf nur mit der QR-Rechnung überwiesen werden, die Ihnen zusammen mit der Steuererklärung zugestellt wird. Ihre Zahlung ist damit gültig, und Sie erhalten keine schriftliche Bestätigung;
- Falls ein wichtiger Hinderungsgrund besteht, kann ein schriftliches und begründetes Erstreckungsgesuch eingereicht werden. Ihr Gesuch wird geprüft, und beantwortet. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- wird erhoben.
Falls die zusätzlich gewährte Frist nicht ausreicht, bitten wir Sie unser Erinnerungsschreiben abzuwarten. Dieses wird Ihnen kurz vor Ablauf der Frist zugestellt, und ermöglicht eine weitere, gebührenpflichtige Fristverlängerung.
Es sind höchstens vier Fristerstreckungen möglich, aber es wird keine Fristerstreckung über den 15. Dezember hinaus gewährt.
Das folgende Schema zeigt den Ablauf und die Fristen auf.
Mit Hilfe des Fristenrechners lässt sich die Abgabefrist für die Steuererklärung nach dem auf der ersten Seite der Steuererklärung aufgedruckten Datum oder einer allfälligen bereits bezahlten Fristverlängerung errechnen.