Die elektromagnetische Strahlung gleicht einer unsichtbaren Wolke, die jedes eingeschaltete Elektrogerät umhüllt. Man findet sie auch in der Natur, ohne dass menschliches Zutun vorliegen muss. Ist ein Lebewesen einer elektromagnetischen Strahlung ausgesetzt, werden in seinem Körper Ströme und Spannungen erzeugt. Die Empfindlichkeit für ausgestrahlte elektromagnetische Felder ist umso höher, desto grösser der Körper ist. Deshalb sind kleine Tiere weniger empfindlich als grosse (eine Ratte ist beispielsweise auf elektrische Strahlung 12.5 mal weniger sensibel als der Mensch).
In Gebäuden besteht der Elektrosmog, dem wir ausgesetzt sind, hauptsächlich aus:
- 50-Hz-Strom, der ein elektrisches und ein magnetisches Feld erzeugt. Alle Elektrogeräte erzeugen ebenfalls diese beiden Felder;
- hochfrequenten Strahlungen, die durch schnurlose Heimtelefone der Norm DECT, Handys, WiFi-Modems für Computer und Videospielkonsolen, Geräte mit der Kommunikationsnorm BLUETOOTH und PowerNet-Systeme erzeugt werden.
Ausserhalb von Gebäuden, an der frischen Luft und/oder in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht der Elektrosmog, dem wir ausgesetzt sind, hauptsächlich aus:
- 50-Hz-Strom, der durch ober- oder unterirdische Stromleitungen erzeugt wird, und Strom für Züge und Untergrundbahnen;
- hochfrequente Strahlungen, die durch GPS-Satelliten, das digitale terrestrische Fernsehen DVB-T, terrestrische WLAN-Sender für grosse Distanzen, Mobilfunkantennen der Normen GSM/DCS/UMTS und HSDPA, private Kommunikationsnetze, Radio- und Fernsehsender sowie Radargeräte erzeugt werden.
Aufgaben des Amts für Umwelt
- Reduktion der NIS-Immissionen durch Sanierungsbeschlüsse für nichtkonforme Anlagen.
- Koordination der Tätigkeiten in Sachen NIS-Schutz. Das Amt ist direkt zuständig für die Koordination zwischen den Mobilfunkanbietern, dem GSM-R-Netz und dem Polycom-Netz in Bezug auf Standortwahl oder Änderung von Basisstationen. Dabei wird besonderer Wert auf die Reduktion der Anzahl Standorte und der NIS-Belastung gelegt, derer die Bevölkerung ausgesetzt ist.
Diese Politik wird ausserhalb wie innerhalb von Bauzonen umgesetzt. Die RUBD hat mit den drei Mobilfunkanbietern (Orange Communications AG, TDC Sunrise Switzerland AG und Swisscom Mobile AG) ein Vereinbarungsprotokoll (nur auf Französisch) unterzeichnet, in dem insbesondere die oben erwähnten Fragen geregelt werden. - Kontrollmassnahmen gegenüber den NIS-Quellen, insbesondere den Mobilfunk-Basisstationen und den Stromleitungen. Überprüfung der von den verschiedenen Sendern verwendeten Sendeleistungen, ob dies nun Rundfunk, Fernsehen, Mobilfunk oder kabellose Netze (WiFi, WiLan) betrifft.
Mehr dazu
- Nichtionisierende Strahlung – Umwelt und Gesundheit. Programmsynthese Nationales Forschungsprogramm NFP 57
- Bundesamt für Umwelt
- Weltgesundheits-organisation
- Bundesamt für Gesunheit (Elektromagnetische Felder)
- Schweizerischer Verband der Telekommunikation
- ICNIRP - International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection