Im Kanton Freiburg ist die Jagd vom 1. September 2024 bis am 15. Februar 2025 (ausser zusätzlicher Jagden) gestattet.
Informationen und Jagdperioden
Jagdsaison 2024-2025
Jagdsaison 2024-2025
Patent A - Jagd auf die Gämse
Jagd auf die Gämse (168 Tiere)
Die Jagd auf die Gämse ist vom 16. bis 28. September 2024 sowie an drei zusätzlichen Samstagen (14. September, 5. Oktober und 12. Oktober 2024).
Spezialjagd (46 Tiere)
Die Spezialjagd findet vom 16. bis 21. September 2024 statt.
Die erlegten Tiere werden systematisch vom Amt für Wald und Natur (WNA) kontrolliert.
Patent B – Jagd auf das Reh
Die Jagd auf das Reh findet vom 16. September (Montag des eidgenössischen Buss- und Bettags) bis 12. Oktober 2024 statt. Jägerinnen und Jäger, die über vier Kontrollmarken verfügen, müssen das vierte Reh in den Wildsektoren 0103, 0104, 0402, 0404, 0406, 1107, 1108, 1305, 1401, 1403, 1404, 1406, 1601, 1602, 1603, 1604, 1605 und 1606 erlegen.
Die Inhaberin oder Inhaber, die den Preis von 400 Franken bezahlt hat, dürfen ein viertes Reh erst kaufen, wenn alle Kontrollmarken verwendet wurden. Die Zuteilung des Armbandes (eine Rehgeiss von 13 kg oder mehr mit Ausnahme der führenden Rehgeiss, oder ein Reh von weniger als 13 kg) erfolgt durch Auslosung direkt im Jagdgebiet.
Rehe unter 13 kg müssen dem zuständigen Wildhüter oder der zuständigen Wildhüterin der Region gemeldet werden. Er entscheidet und organisiert, wenn nötig die Kontrolle.
Patent C – Jagd auf den Hirsch
Die Hirschjagd ist erlaubt vom 14. bis 26. Oktober 2024 und vom 2. bis 16. November 2024 in den BWR 1, 2 und 3. Die Jagdperiode sowie die Regulierungsabschüsse werden vom 18. bis spätestens zum 30. November 2024 verlängert. Sie werden enden, sobald das Kontingent erreicht ist.
Das Kontingent wurde in diesem Jahr auf 220 Hirsche festgelegt:
- 30 Hirschstiere;
- 35 Spiesser;
- 80 Kühe oder Schmaltiere;
- 75 Kälber.
Vom 14. bis 19. Oktober 2024 dürfen nur die folgenden Geschlechts- und Alterskategorien gejagt werden: Hirschkühe, Schmaltiere und Hirschkälber.
Eine SMS kann an die Telefonnummer +41 79 512 96 21 gesendet werden, um über den Stand der Hirsche informiert zu werden. Die Nachricht (Telefonbeantworter des WNA) wird täglich um 22 Uhr aktualisiert.
Die erlegten Tiere werden systematisch vom WNA kontrolliert.
Patent D – Jagd auf das Wildschwein
Wildschweinjagd im Sommer
Die Jagd ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Samstag im Flachland und im Gebirge (ausserhalb des Waldes) im Monat Juli in folgenden Sektoren gestattet: 0202, 0701, 0702, 0703, 0704, 0705, 0706, 0801, 0802, 1001, 1002, 1004, 1005, 1101, 1103, 1105, 1301, 1302, 1303, 1304, 1305, 1306, 1401, 1405, 1406, 1501, 1502, 1503 und 1504.
Jagd im Gebirge
Die Inhaberin oder der Inhaber des Patents D ist berechtigt, vom 1. September bis zum 31. Dezember das Wildschwein ohne Fangzahlbeschränkung in der Ansitz-, Treib- und Drückjagd ohne Hund inner- und ausserhalb des Waldes zu jagen; Flintenlaufgeschossen sind gestattet.
Jagd im Flachland
- vom 1. September bis zum eidgenössischen Buss- und Bettag nur ausserhalb des Waldes
- vom Montag des eidgenössischen Buss- und Bettages bis 31. Januar im und ausserhalb des Waldes
Der Kugelschuss mit der Waffe mit gezogenem Lauf ist für die Treibjagd mit und ohne Hund (Ansitzjagd, Treibjagd und Drückjagd) gestattet.
Jagd in den kantonalen Schutzgebieten am Südufer des Neuenburgersees
- vom 15. Oktober bis 15. Januar 2025.
Patent E – Jagd auf Federwild im Flachland
Das Patent E berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber im Flachland zu jagen:
- Waldschnepfen:
- vom 1. November bis 14. Dezember: Es ist verboten, mehr als zwei Schnepfen pro Tag zu erlegen (maximal zehn während der gesamten Jagdsaison)
- Stockenten, Krickenten und Kormorane:
- vom Montag des eidgenössischen Buss- und Bettages bis zum 31. Januar.
Patent F – Jagd auf dem Neuenburgersee Wasserwild (vom Schiff)
Diese Jagd ist vom 1. Oktober 2024 bis am 31. Januar 2025 gestattet.
Patent G – Jagd auf dem Murtensee Wasserwild (vom Schiff)
Diese Jagd ist vom 1. Oktober 2024 bis am 31. Januar 2025 gestattet.
Patent H – Berufsfischer
Das Patent H berechtigt die aktiven Berufsfischerinnen und Berufsfischer, den Kormoran gemäss dem entsprechenden Konkordat ausserhalb der Schonzeiten zu jagen.
Jagdperioden 2024-2025
Die Tabelle der Jagdperioden 2024-2025 ist in pdf-Form unter der Rubrik "Download" herunterladbar.
Jagdzeiten tagsüber
Bei genügender Sicht und unter Vorbehalt der in der jährlichen Verordnung über die Planung der Jagd (Art. 56) vorgesehenen Verlängerungen oder Beschränkungen ist die Schussabgabe innerhalb folgender Tageszeiten gestattet:
- ab einer Stunde vor Sonnenaufgang gemäss den offiziellen Sonnenaufgangszeiten von Bern
- bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gemäss den offiziellen Sonnenuntergangszeiten von Bern
Die Jagd ist verboten:
- am Sonntag;
- an den Mittwochen und Freitagen in den Monaten September und Oktober (für die Jagd im Flachland);
- an den Freitagen in den Monaten November, Dezember, Januar und Februar (für die Jagd im Flachland und im Gebirge);
- an Neujahr (1. Januar), an Karfreitag, an Christi Himmelfahrt, an Fronleichnam, am Bundesfeiertag (1. August), an Mariä Himmel-fahrt (15. August), an Allerheiligen (1. November), an Mariä Emp-fängnis (8. Dezember), an Weihnachten (25. Dezember);
- ausserhalb der verschiedenen Jagdsaisons.
Download
- Jagdperioden 2024-2025 (pdf) (PDF, 452.91k)
- Sonnenauf- und -untergang 2024-2025 (PDF, 803.19k)
- Jagd auf das Reh 2024 (PDF, 2.24MB)
- kantonale Wildschutzgebiete Breccaschlund (PDF, 5.53MB)
- kantonale Wildschutzgebiete Dent-du-Chamois (PDF, 5.11MB)
- kantonale Wildschutzgebiete Dents-Vertes (PDF, 5.56MB)
- kantonale Wildschutzgebiete Raveires (PDF, 4.57MB)
- kantonale Wildschutzgebiete Kleinen Saane (PDF, 3.08MB)
- Surpierre (PDF, 3.33MB)
- Bewirtschaftungsräume (Jagd auf die Gämse) (PDF, 2.38MB)
- Bewirtschaftungsräume (PDF, 2.47MB)
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Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Elias Pesenti
Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 30
Email
Herausgegeben von Amt für Wald und Natur
Letzte Änderung: 15.11.2024