Die Kurse für Berufsbildner in Lehrbetrieben
Der Besuch dieser Kurse ist eine der Bedingung, die erfüllt werden muss, damit dem Lehrbetrieb überhaupt eine Ausbildungsbewilligung erteilt wird. Die Kurse sind auf Bundesebene gesetzlich geregelt. Sie sind zusammengesetzt aus 40 Kursperioden. Zusätzliche detaillierte Informationen
Der Lehrbetrieb kann diese Hauptverantwortung einer/einem MitarbeiterIn übertragen. Sie/Er wird zur/zum Hauptverantwortlichen der Lehrlingsausbildung. Grundsätzlich hat es eine/einen Hauptverantwortliche/n pro Beruf. Sie/er wird zur Kontaktperson unseres Amtes, der Lehraufsichtskommissionen, der Kommissionen der überbetrieblichen Kurse, der Qualifikationskommissionen und insbesondere der Schulen.
Das Kursprogramm wird jeweils auf der IWZ-Seite veröffentlicht.
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