Prinzip der Ausbildungsfinanzierung
Das Gesetz über die Stipendien und Studiendarlehen geht vom Grundsatz aus, dass die Finanzierung der Ausbildung in erster Linie Sache der Eltern und der Person in Ausbildung ist.
Auf ein entsprechendes Gesuch hin kann das Amt Ausbildungsbeiträge gewähren, wenn
- Sie eine anerkannte Ausbildung absolvieren (Berufslehre oder Studium),
- Ihre finanziellen Möglichkeiten und die Ihrer Eltern nicht ausreichen,
- Sie die Voraussetzungen, die unter dem Stichwort Stipendien oder Darlehen aufgeführt sind, erfüllen.
Alle minder- oder volljährigen Personen, die ihren stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton Freiburg haben, können ein Gesuch einreichen, sofern sie eine Ausbildung absolvieren, die mit einem eidgenössischen oder kantonalen Diplom abschliesst (anerkannte Ausbildungen).