Den Veranstaltern die von den kantonalen Behörden und zuständigen Dienststellen ausgearbeitete Dokumentation verteilen.
Im Merkblatt Freizeitveranstaltungen auf der "Grünen Wiese und den Einlageblättern finden Sie die nötigen Informationen, um eine Veranstaltung auf der Grünen Wiese boden- und gewässerschonend durchzuführen sowie damit zusammenhängende Formulare.
Auf den Einsatz von chemischem Dünger und Pflanzenschutzmitteln verzichten. Beim Einsatz von chemischem Dünger und Pflanzenschutzmitteln gelangen nämlich unter anderem Schwermetalle und organische Schadstoffe in die Böden. Diese sind nicht oder nur schwer abbaubar, reichern sich deshalb in den Böden an und gefährden deren Fruchtbarkeit.
Eine zu hohe Schadstoffkonzentration stellt ein Risiko für die Gesundheit dar.




Die Garten-Charta bekannt machen, in der erklärt wird, welche Massnahmen die Artenvielfalt im eigenen Garten begünstigen. Das Dokument hat keinen Vertragscharakter. Wer die Charta unterzeichnet, geht die freiwillige moralische Verpflichtung ein, den Sinn der Garten-Charta zu respektieren und ihre nützlichen Massnahmen anzuwenden. Auf der Plattform der Westschweizer Ämter für Energie und Umwelt (energie-environnement.ch) finden Sie sämtliche Informationen zur Charta (Funktionsweise, Emblem, Geschichte, PDF-Dokument, interaktiver Garten).
Im Idealfall wird die Garten-Charta lokal von der Gemeinde oder einer Anwohnervereinigung verwaltet.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde (z.B. mit Artikeln im Informationsblatt der Gemeinde) regelmässig daran erinnern, dass das Verbrennen von Abfällen im Freien, in Fässern oder im Kamin verboten ist.
Die Angestellten der Gemeinde für das Thema sensibilisieren und regelmässig Kontrollen durchführen lassen.


Sektion UVP, Bodenschutz und Anlagensicherheit
Letzte Änderung : 08/03/2018