Erste Abklärungen
Ein paar einführende Tipps für die Familienforschung
Ausgangspunkt für die Familienforschung ist die Neugierde, mehr über seine Vorfahren wissen zu wollen. Mit Vorteil schaut man sich zuerst in der Familie und in der näheren oder weiteren Verwandtschaft um. Alte Fotos, Familienbüchlein, Briefe, Tagebücher, Schulzeugnisse, Notariatsakte, Ansätze eines Stammbaums, alles kann nützlich sein, informieren, weiterhelfen. Um eine Doppelarbeit zu vermeiden, ist ein erster Besuch im Staatsarchiv angezeigt, möglicherweise besteht schon ein Stammbaum oder eine Familiengeschichte.
Ältere Personen erzählen gerne von vergangenen Zeiten, Familiengeschichten und Familienereignissen. Diese Informationen - oder Legenden - können in der Folge "wissenschaftlich" (= quellenmässig) bestätigt oder korrigiert werden.
Die Zivilstandsregister
Im Kanton Freiburg wurde, wie in der ganzen Schweiz, das staatliche Zivilstandsregister 1876 eingeführt. Die Geburten, Heiraten und Todesfälle innerhalb der Bevölkerung sind in den Zivilstandsregistern des Wohnorts und des Bürgerorts in der im Ort herrschenden Amtssprache eingetragen.
Unter der Voraussetzung, dass sie bereits im StAF aufbewahrt werden, sind die Taufregister vor 1900, die Heiratsregister vor 1930 und die Sterberegister vor 1960 im Staatsarchiv frei einsehbar. Die Register, die nach diesen Daten entstanden sowie die Familienregister, die ab 1929 erstellt wurden, sind in den jeweiligen Zivilstandsämtern mittels einer zuvor beim IAEZA erhaltenen Bewilligung einsehbar (www.fr.ch/IAEZA) (sainec@fr.ch ). Das StAF erstellt keine Zivilstandsdokumente.
Der Familienforscher muss dem entsprechenden Zivilstandsbeamten schriftlich klare Angaben machen und die Erlaubnis des kantonalen Zivilstandsamtes (etatcivil@fr.ch, Pérolles 2, Postfach 471, 1701 Freiburg, T+41 26 305 14 17, www.fr.ch/iazea) vorweisen.
- Etat civil de la Sarine, Rue Abbé Bovet 14, C.P. 503, 1701 Fribourg
(026 305 75 31; ec-sarine@fr.ch) - Zivilstandsamt des Sensebezirks, Amthaus, 1712 Tafers
(026 305 75 86; ec-sense@fr.ch) - Etat civil de la Gruyère, Av. de la Gare 2, 1630 Bulle
(026 305 75 62; ec-gruyere@fr.ch) - Zivilstandsamt des Seebezirks, Schlossgasse 1, 3280 Murten
(026 305 75 90; ec-lac@fr.ch) - Etat civil de la Glâne, Rue du Château 112, 1680 Romont
(026 305 75 60; ec-glane@fr.ch) - Etat civil de la Broye, Chemin du Donjon 1, C.P. 690, 1470 Estavayer-le-Lac
(026 305 75 47; ec-broye@fr.ch) - Etat civil de la Veveyse, Chemin du Château 11, C.P. 285, 1618 Châtel-St-Denis
- (026 305 75 76; ec-veveyse@fr.ch)
Die Pfarreiregister
Angaben zur Familie vor 1876 geben die Pfarreiregister. Sie enthalten die Taufen, Heiraten und Todesfälle der Wohnbevölkerung. Von einem grossen Teil von ihnen hat das Staatsarchiv Freiburg Mikrofilme anfertigen lassen. Weder die Geistlichen noch das Archivpersonal können genealogische Nachforschungen anstellen. Der Genealoge muss die Register selber durchsehen, die in Latein verfasst sind und selten ein alphabetisches Inhaltsverzeichnis aufweisen.
Unter folgendem Link finden sie die summarische Liste der im Staatsarchiv verwahrten Pfarreiregister. Diese Liste wird laufend ergänzt.
Andere Quellen im Staatsarchiv
Die verschiedenen Quellen im Staatsarchiv erlauben weiterführende Angaben ausnahmsweise bis in das 13. Jahrhundert. Das Erfassen der Geburts- und Todesdaten ist allerdings nicht mehr möglich. So finden sich weitere Generationen in den Notariatsregistern, den Urbaren (= "Grosses" = Zins- und Zehntenbücher des Ancien Regime, Vorfahr der Steuer- und Grundbuchregister) mit den dazugehörenden Plänen, in den Registern der Brandversicherung (seit 1818), des Grundbuchamts (seit der Mitte des 19. Jahrhunderts) mit den Katasterplänen, Bürgerbüchern, Militärrödel oder in den Pergamenturkunden aus den Vogteien. Wertvoll für den "Ist-Zustand" einer Familie sind die namentlichen Volkszählungen (1811-1880).
Für die Konsultation der mikroverfilmten Pfarreiregister und Volkszählungen ist eine Voranmeldung unerlässlich:
Tel. 026 / 305 12 70
Email: archivesetat@fr.ch