Es sind besondere Kenntnisse über das Ausländerrecht und seine Anwendung erforderlich, um eine ausländische Ehegattin und ihren ausländischen Ehegatten kompetent und rechtzeitig über ihre Rechte beraten zu können und ihnen aufzuzeigen, welche Konsequenzen von Trennung, Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft auf die Aufenthaltsbewilligung hat.
- Das Centre de Contact Suisse(sse)s immigré(e)s / SOS racisme verteidigt und fördert die Rechte von Personen mit Migrationshintergrund - 026 424 21 25
Liegt bei den Eheproblemen sowohl ein Migrationshintergrund als auch Gewalt in der Partnerschaft vor, sollte man sich ebenfalls an spezialisierte Fachleute wenden.
- Das Frauenhaus Freiburg / Opferberatungsstelle für Frauen bietet Beratung, Begleitung und Unterkunft an für Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, und ihre Kinder : Tel. 026 322 22 02 (Tag und Nacht).