Bei Fachleuten, die auf solche Probleme spezialisiert sind (Eheberatungsstellen, Mediatoren, Rechtsberatungsdienste sowie Anwältinnen und Anwälte), erhalten Sie professionelle Unterstützung.
Beratung in sozialen Belangen:
- Eheberatungsstellen bieten Paaren in schwierigen Situationen kompetente Unterstützung. Verheiratete und unverheiratete Paare können sich als Paar oder einzeln an die Eheberatungsstelle wenden. Die Beratung kann zu einem neuen Gleichgewicht führen, dass das Paar den Status quo akzeptiert oder auch zu einer Trennung, Scheidung oder Auflösung der Partnerschaft.
- Familienmediation ermöglicht es verheirateten und unverheirateten Paaren mit oder ohne Kindern, sich im Guten zu trennen oder scheiden zu lassen. Mit Hilfe der Familienmediation können verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Trennung oder Scheidung angesprochen werden (Kinder, Finanzen, Wohnung usw.). Das Ziel besteht darin, in Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen eine für beide Parteien annehmbare Einigung zu erreichen.
- Das Institut für Familienforschung und –beratung der Universität Freiburg bietet Präventionskurse, Beratungen und Therapien für Paare sowie Rechtsberatungen in Bereich Familienrecht an.
- Freiburg für alle - Soziale Information und Orientierung
Beratung in Rechtsfragen:
Die Rechtsberatung – die sich manchmal auf eine einzige Konsultation beschränkt – ermöglicht der betroffene Partner (oder das Paar, wenn es nicht verkracht ist) mit Sachkenntnis handeln und aus den bestehenden Möglichkeiten jene auswählen kann, die seinen Interessen am besten gerecht wird.
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte sind spezialisiert auf Rechtsfragen und können Ehe-, Konkubinats- oder eingetragene Paare bei einer Krise einzeln oder gemeinsam beraten. Bei einem Prozess vertritt die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt die Person, die sie oder ihn mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt. Bei einer Scheidung oder Auflösung der Partnerschaft können Paare gemeinsam eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Wer nicht über ausreichend finanzielle Mittel zur Deckung der Anwalts- oder Gerichtskosten verfügt, kann unentgeltliche Rechtspflege oder einen Prozesskostenvorschuss beantragen (über die Anwältin oder den Anwalt). - Gegen ein bescheidenes Entgelt steht die Rechtssprechstunde des Freiburger Anwaltsverbands offen. Hier erhält man eine 20-minütige Rechtsberatung zu den jeweiligen Problemen.
- Das Beratungs- und Therapiezentrum (Institut für Familienforschung und –beratung der Universität) bietet individuelle und persönliche Rechtsberatungen im Bereich des Familienrechts an. Die Beratung versteht sich als erste juristische Abklärung. Erweist sich der Beizug einer Behörde, einer Mediationsstelle oder einer Anwältin oder eines Anwalts als notwendig, vermitteln wir Ihnen die entsprechenden Kontakte.
- Der Verein frauenraum Freiburg bietet – ebenfalls gegen ein bescheidenes Entgelt – eine Beratung in sämtlichen Bereichen des Familienrechts (Trennung, Scheidung, Alimente, Obhut usw...) an. Die Beratung steht ausschliesslich Frauen offen und wird durch eine Juristin erbracht.