- Kopie der Aufenthaltsbewilligung
- Formular Nebenerwerb ausländischer Studierender
- Kopie des Arbeits- oder Praktikumsvertrags
- Für Pflichtpraktika sind weitere Unterlagen erforderlich:
- Bescheinigung der Bildungsstätte, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt
- detailliertes Arbeitsprogramm
Das Gesuch mit den Beilagen ist per Post zu senden an das Amt für Bevölkerung und Migration, Sektion ausländische Arbeitskräfte, Rte d’Englisberg 11, 1763, Granges-Paccot.