Grundlagen
Die Brütlinge werden von Fischzuchten gekauft, abhängig vor allem vom Erzeuger des jeweiligen Einzugsgebiets und vom genetischen Ursprung.
- Im Frühling werden die frisch geschlüpften Brütlinge in kleinen Gewässern ausgesetzt. Sie können sich so unter optimalen Bedingungen entwickeln.
- Im drauffolgenden Winter werden sie wieder gefangen und in grösseren, für die Fischerei geöffneten Flüssen, ausgesetzt. Das Ziel dieses Vorgehens ist es, die Verluste zwischen dem Schlüpfen und dem Juvenilstadium zu vermindern, da dies für Fische ein sehr empfindlicher Zeitraum ist. Dabei wird aber doch darauf geachtet, dass den natürlichen Instinkten, insbesondere dem der Nahrungsaufnahme, Rechnung getragen wird.
- In den für die Fischerei geöffneten Wasserläufen werden die Fische noch 2 bis 3 Jahre verbringen, bis sie eine Grösse von 24 cm erreichen. Von da an dürfen sie geangelt werden (mit Angelschein).
Während dieses ganzen Vorgangs wird keine zusätzliche Nahrung verabreicht; die jungen Forellen fressen nur was als Nahrung im Bach vorhanden ist. Die Aufzuchtbäche werden ausgewählt abhängig vom Erfolg zwischen den ausgesetzten Schlüpflingen und den später wiedergefangenen Jungfischen. Folgende Bäche dürfen nicht zur Aufzucht verwendet werden :
- dort, wo die Migration und die Fortpflanzung für Forellen möglich sind ;
- dort, wo es Populationen seltener Arten gibt, wie zum Beispiel Feuersalamander oder Flusskrebse.
Die Nutzung der Aufzuchtbäche erfordert viel Zeit und Arbeit. Sie werden entweder von Fischereiverbänden oder vom Staat bewirtschaftet. Der Staat kümmert sich normalerweise um den Besatz von Bächen, die für die Fischerei geöffnet sind, jedoch zum Beispiel verschmutzt wurden. Manchmal werden sie während mehrerer Jahre nicht befischt. Zahlreiche Aufzuchtbäche wurden in den letzten Jahren aufgegeben; nur Bäche, die keine Schwierigkeiten mit anderen Arten oder mit der natürlichen Fortpflanzung bereiten, und ausserdem eine gute Qualität aufweisen, wurden als solche beibehalten.
Formulare zum Download
Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare
- per Mail an: sfn.secretariat@fr.ch
- oder per Post an: Amt für Wald und Natur
Rte du Mont Carmel 5
Postfach 155
1762 Givisiez
Link zu den anderen Seiten des Amts
Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Sébastien Lauper
Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 33
Email