Vous Der Antrag für eine Aufenthaltsbewilligung ist vor der Einreise in die Schweiz bei der zuständigen schweizerischen Vertretung an Ihrem Wohnort im Ausland einzureichen. Ihrem Antrag sind die folgenden Dokumente und Auskünfte beizulegen:
- Kopie Ihres gültigen Passes
- 1 Passfoto
- für Antragsteller im Alter von 18 bis 65 Jahren und bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als einem Jahr ein Strafregisterauszug
Für besondere Aufenthalte müssen Sie nebst den erwähnten Unterlagen noch die folgenden Dokumente einreichen:
Aufenthalt aus medizinischen Gründen:
- ein Arztzeugnis, aus dem die Notwendigkeit einer Behandlung in der Schweiz hervorgeht
- eine Kopie der Kostengutsprache einer Krankenversicherung für die Kosten der Behandlung in der Schweiz
- den Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während der Aufenthaltsdauer
- eine schriftliche Verpflichtung, die Schweiz nach der Behandlung zu verlassen
Rentner :
- Sie müssen das 55. Altersjahr vollendet haben
- Sie müssen Ihre besondere persönliche Beziehung zur Schweiz belegen
- Sie haben eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass Sie sich vom Erwerbsleben im Ausland wie auch in der Schweiz zurückgezogen haben
- Sie müssen Aufschluss über Ihre Familienverhältnisse geben
- Ihr Gesuch muss begründet werden
- Sie haben den Nachweis zu erbringen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts während der Aufenthaltsdauer verfügen, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein
- Sie haben eine Kopie des Mietvertrages Ihrer Wohnung beizulegen
- Sie müssen eine Kopie des Mitgliedschaftsnachweises bei einer Krankenkasse beilegen, bei der Sie in der Schweiz vollumfänglich gegen Krankheit und Unfall versichert sind
Pflege- oder Adoptivkinder:
Für Pflege- und Adoptivkinder gelten unterschiedliche Verfahren.
Sämtliche Unterlagen sind in eine unserer Amtssprachen übersetzen und durch die Schweizer Vertretung beglaubigen zu lassen.
Das Jugendamt muss sich zu den Aufnahmebedingungen äussern.
Bei Ihrer Ankunft in der Schweiz müssen Sie sich beim Amt für Bevölkerung und Migration anmelden. Dazu müssen Sie das Formular Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligungsgesuch - sofern nicht schon mit dem Antrag für das Einreisevisum eingereicht - mit 1 Passfoto und einer Kopie Ihres gültigen Passes einreichen.
Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Einreise zu erfolgen.
Sind die Bedingungen für einen Aufenthalt erfüllt, so erhalten Sie entweder eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine Aufenthaltsdauer von weniger als einem Jahr oder eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), gültig für ein Jahr, wenn der Aufenthalt länger als ein Jahr dauert.