Vorstellung
Der Sachplan Materialabbau (SaM) ist die Grundlage für das Thema «Materialabbau» des kantonalen Richtplans, das am 3. Mai 2011 mit der Genehmigung des Staatsrats geändert wurde.
Die Ausarbeitung des SaM war nötig, weil die kantonale Planung den neuen Vorgaben in Bezug auf die Standortwahl für neue Materialausbeutungen Rechnung tragen muss.
Der Sachplan ist eine Grundlagenstudie im Sinne der Raumplanungsgesetzgebung. Dementsprechend gilt er nicht als integrierter Bestandteil des kantonalen Richtplans und ist für die Behörden nicht verbindlich. Er bedarf keiner Genehmigung im engeren Sinne. Sein Inhalt erlangt nur soweit behör den verbindlichen Charakter, wie er gemäss den Grundsätzen des kantonalen Richtplans in der Ortsplanung umgesetzt wird.
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