Vorstellung
Die juristische Abteilung des BRPA prüft, ob die Raumplanungs- und Baudossiers der einschlägigen Gesetzgebung entsprechen.
Sie arbeitet an der Abklärung der an die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) gerichteten Beschwerden gegen Entscheide von Gemeinden über die Einsprachen gegen Ortsplanungen (OP) und Detailbebauungspläne (DBP) mit. Zudem klärt sie rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Baubewilligungsverfahren ab. Dies gilt namentlich für Bauten ausserhalb der Bauzone.
Wenn das BRPA konsultiert wird, erarbeitet die juristische Abteilung Bemerkungen zuhanden des Verwaltungsgerichtes oder anderer Instanzen. Die juristische Abteilung ist innerhalb der Direktion für die Ausarbeitung von Erlassen zuständig, die die Raumplanung oder das Bauwesen betreffen. Sie übt zudem in den genannten Bereichen, bei den Gemeinden, den privaten Planern und den Privatpersonen eine Beratungstätigkeit aus.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700).
- Bundesverordnung über die Raumplanung vom 28. Juni 2000 (RPV, SR 700.1).
- Raumplanungs- und Baugesetz vom 2. Dezember 2008 (RPBG, SGF 710.1, siehe BDLF).
- Ausführungsreglement vom 1. Dezember 2009 zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR, SGF 710.11, siehe BDLF).
- Interkantonale Vereinbarung vom 22. September 2005 über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB, SGF 710.7, siehe BDLF).
- Weitere Gesetzgebung des Bundes und Kantons betreffend die Raumplanung.
Informationen