Die Digitalisierung verändert die Gesellschaft rasant und beeinflusst somit auch das Bildungswesen. In der nachobligatorischen Schule hat sich die Nutzung von Informatiktools in den letzten zwanzig Jahren ständig weiterentwickelt. Medien- und ICT-Kompetenzen sind wesentliche Bestandteile der Studierfähigkeit und gehören in einer Informationsgesellschaft zu den beruflichen Schlüsselqualifikationen.
Die Einführung von BYOD auf der Sekundarstufe 2 gibt der Lehrperson eine zusätzliche Möglichkeit, ihre pädagogischen Ansätze zu variieren, und ermöglicht den Lernenden einen leichteren Zugang zu den digitalen Ressourcen.
Die Covid-19-Pandemie und der damit erforderliche Fernunterricht unterstrich die Notwendigkeit der Digitalisierung. Die Vorarbeiten zur BYOD-Einführung erleichterten die Bereitstellung einheitlicher, sicherer Anwendungen, die den Bedürfnissen dieser Ausnahmesituation gerecht wurden. Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen konnten in diesem Zusammenhang wertvolle Erfahrungen sammeln.
> Das BYOD-Konzept: Fragen und Antworten
Die betroffenen Schülerinnen und Schüler
BYOD betrifft Schulen der Sekundarstufe 2, d.h. Gymnasien, Fachmittelschulen und Handelsmittelschulen.
Nach der Einreichung einer Volksmotion im Februar 2019 (Volksmotion 2020-GC-29) hat die BKAD beschlossen, die allgemeine Einführung von BYOD um ein Jahr, auf Schuljahrbeginn 2022/23 zu verschieben. Die laufenden Pilotprojekte wurden weitergeführt und ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2022/23 wird das BYOD-Konzept in allen ersten Klassen der Gymnasien, der Fachmittelschulen und der Handelsmittelschulen schrittweise eingeführt.
Ein pädagogisches Werkzeug für den Unterricht
Das BYOD-Konzept (Bring Your Own Device) in den Freiburger Gymnasien, an den Handelsmittelschulen und den Fachmittelschulen ist eine Chance, da
- den Lehrpersonen eine zusätzliche Möglichkeit gegeben wird, ihre pädagogischen Ansätze zu variieren;
- die Möglichkeit geboten wird, das Lernen grundlegend zu verändern;
- den Schülerinnen und Schülern einen leichteren Zugang zu digitalen Ressourcen ermöglicht wird.
Es ist die Lehrperson, die entscheidet, wann und wie die Schülerinnen und Schüler ihre Computer im Klassenzimmer benutzen. Der Unterricht bleibt gemischt: Bücher und Computer werden eingesetzt und ergänzen sich. BYOD ist nicht der alleinige pädagogische Ansatz, sondern soll in das Bestehende aufgenommen werden.
Die Anpassung der Lehr- und Lernmittel erfolgt schrittweise. Den Lehrpersonen werden Weiterbildungen und Möglichkeiten für den Austausch bewährter Praktiken angeboten, damit sie ihre technischen und didaktischen Kenntnisse erweitern können.
Die Schülerin oder der Schüler bringt den eigenen Computer mit
Die Konferenz der Direktorinnen und Direktoren der Mittelschulen hat Empfehlungen erarbeitet, um die Schülerinnen und Schüler, die einen Computer kaufen müssen, zu beraten.
Der Kanton Freiburg stellt jeder Schülerin und jedem Schüler ein kostenloses Office-365-Konto zur Verfügung, das mit seiner Software die Grundlage des digitalen Unterrichts bildet. Die durch die COVID-19-Pandemie bedingte Umstellung auf den Fernunterricht - ab März 2020 - hat die Relevanz dieser einheitlichen, neuen und sicheren Anwendungen bewiesen.
Der Computer ist Teil des Schulmaterials. Für die Ausbildung an den weiterführenden Schulen, sowohl an den Mittelschulen wie auch an den berufsbildenden Schulen, sind die Eltern für das Schulmaterial verantwortlich.
Eine koordinierte Digitalisierung des Bildungswesens
BYOD entspricht dem vom Staatsrat im Mai 2017 verabschiedeten Konzept Medien und IKT sowie der Strategie der EDK vom 21. Juni 2018 für den Umgang mit Wandel durch Digitalisierung im Bildungswesen und dem Plan d'action der CIIP vom 22. November 2018 für digitale Bildung.
In den meisten Kantonen, aber besonders in der Deutschschweiz, existieren bereits BYOD-Konzepte oder sind in Planung. Die gemachten Erfahrungen sind durchaus positiv und haben beispielsweise den Kanton Basel-Stadt bewogen, die ursprünglich für Sommer 2021 geplante flächendeckende Einführung des BYOD-Konzepts bereits im Sommer 2020 zu starten.
Nachdem in den Jahren 2010 alle Klassenzimmer der Mittelschulen mit Projektionseinrichtungen ausgestattet wurden, ist BYOD der nächste Schritt, damit alle Beteiligten der Schule von den Vorteilen der Digitalisierung im Bildungswesen profitieren können. Diese Lösung entspricht auch den Bedürfnissen, die sich mit der Einführung von Informatik als Grundlagenfach ab Schuljahresbeginn 2019 ergeben haben.
Wer macht was?
Der Staat sorgt für eine den technischen Anforderungen entsprechende Infrastruktur, insbesondere für ein leistungsfähiges WLAN-Netz an den Schulen. Er stellt Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen das Programmpaket Office 365 kostenlos zur Verfügung, unterstützt und koordiniert die nötige Weiterbildung durch die Fachstelle Fritic und ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, Computer zu Vorzugspreisen zu beziehen.
Das Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2 (S2) und die Konferenz der Direktorinnen und Direktoren der Mittelschulen (CODESS) koordinieren die auf kantonaler Ebene angebotene Weiterbildung, tauschen sich über bewährte Praktiken aus, um eine koordinierte Entwicklung zu gewährleisten, und überprüfen regelmässig die Umsetzung.
Sie setzen bei Bedarf Arbeitsgruppen ein (z. B. digitale Ressourcen, Bibliotheken, Fachschaften). Gemeinsam mit Fritic wird ein Mindeststandard für die Geräte der Schülerinnen und Schüler festgelegt.
Jede Schuldirektion legt in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen die Bedingungen für den Einsatz von BYOD in der Schule fest. Sie unterstützt die Fachschaften in ihren pädagogischen Konzepten und organisiert dazu Weiterbildungen, Diskussionsforen und Steuergruppen. Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler aus bescheidenen Verhältnissen, damit sie sich entsprechend ausstatten können.
Die Ansprechpersonen (AP) sind Lehrpersonen der Schule, die die pädagogische Unterstützung vor Ort gewährleisten und eine animierende und begleitende Rolle gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen übernehmen. Die Ansprechpersonen aller Mittelschulen werden über die Fachstelle Fritic koordiniert und weitergebildet.
Lehrpersonen der selben Fachschaft tauschen sich zu dieser Thematik aus und schlagen der Schuldirektion Lehrmittel vor.
Die einzelne Lehrperson stellt durch kontinuierliche Weiterbildung sicher, dass sie über die notwendigen Fähigkeiten für BYOD verfügt. In Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen bestimmt sie sinnvolle pädagogische Ansätze. Für die digitalen Grundkompetenzen werden in den Schulen Weiterbildungen organisiert. Gleichzeitig können auch spezifische Kurse in Weiterbildungsinstitutionen besucht werden. Zudem wurden Gruppen für den Austausch bewährter Praxis gebildet, in denen Lehrpersonen ihre Erfahrungen teilen können.
Die Schülerin oder der Schüler muss über einen den festgelegten Standards entsprechenden und funktionstüchtigen Computer verfügen.
Die Begleitgruppe zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie in den Mittelschulen übermittelt ihre Überlegungen den kantonalen Gremien. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern, der Schülerschaft, der Bildungsinstitutionen und der Universität, Mitgliedern des Comités pour une utilisation raisonnée du numérique CURN sowie Bildungsverantwortlichen des Kantons zusammen.
Das BYOD-Konzept: Fragen und Antworten
Die Anwendung von Informatiktools im Unterricht wirft in der Öffentlichkeit viele Fragen auf. Im Folgenden dazu Antworten auf verschiedene Fragen.
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Das BYOD-Konzept Ansatz wurde zu Beginn des Schuljahres 2022/23, also ab August 2022, in allen ersten Klassen der Mittelschulen eingeführt.
Einige Klassen der Handelsmittelschule Gambach, der Handelsmittelschule des Kollegiums des Südens und des Interkantonalen Gymnasiums der Region Broye (GYB) haben dieses Konzept im Rahmen von Pilotprojekten bereits erprobt.
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BYOD betrifft die Schulen der Sekundarstufe 2, d.h. Gymnasien, Fachmittelschulen und Handelsmittelschulen.
Die Einführung von BYOD betrifft die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2022/23 in einer ersten Klasse sind.
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BYOD
- gibt den Lehrpersonen eine zusätzliche Möglichkeit, um pädagogische Ansätze zu variieren;
- kann das Lernen grundlegend verändern;
- ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen leichteren Zugang zu digitalen Ressourcen.
BYOD entspricht dem vom Staatsrat im Mai 2017 verabschiedeten Konzept Medien und IKT sowie der Strategie der EDK vom 21. Juni 2018 für den Umgang mit Wandel durch Digitalisierung im Bildungswesen und dem Plan d'action der CIIP vom 22. November 2018 für digitale Bildung.
In den meisten Kantonen, aber besonders in der Deutschschweiz, existieren bereits BYOD-Konzepte oder sind in Planung. In der Westschweiz sind entsprechende Überlegungen in Gang.
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Für die Ausbildung an den weiterführenden Schulen, sowohl an den Mittelschulen als auch an den berufsbildenden Schulen, sind die Eltern für das Schulmaterial verantwortlich. Dies ist so im Gesetz über den Mittelschulunterricht (MSG) vorgesehen. Danach bezahlen die Eltern die Einschreibegebühr, das Schulgeld, das Schulmaterial und die Kosten verschiedener Aktivitäten. Der Staat übernimmt die Investitions- und Betriebskosten.
Die Konferenz der Direktorinnen und Direktoren der Mittelschulen hat Empfehlungen erarbeitet, um die Schülerinnen und Schüler, die einen Computer kaufen müssen, zu beraten. Angebot zum Kauf eines Computers durch Schülerinnen und Schüler und Empfehlungen: Um die Anschaffungskosten für die Eltern zu senken, stellt die Fachstelle Fritic auf ihrer Website Vorzugsangebote von (vorwiegend Freiburger) Unternehmen zusammen.
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Mindeststandard, Empfehlungen und Angebote für den Kauf eines Computers durch Schülerinnen und Schüler sind auf der Fritic Webseite verfügbar.
Der Kauf eines Computers ist eine Investition für mehrere Jahre, da die Studierenden die Geräte auch für das Studium auf der Tertiärstufe (Universität, Fachhochschule oder Pädagogische Fachhochschule) nutzen können.
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Für Eltern mit bescheidenem Einkommen besteht die Möglichkeit, für Kinder in der nachobligatorischen Ausbildung ein kantonales Stipendium zu beantragen. Für allfällige Härtefälle können Lösungen gefunden werden. Ausserdem wurden in den Schulen während der Zeit des Fernunterrichts Börsen für Computer organisiert.
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Es ist die Lehrperson, die entscheidet, wann und wie die Schülerinnen und Schüler ihre Computer im Klassenzimmer benutzen. Der Unterricht bleibt gemischt: Bücher und Computer werden eingesetzt und ergänzen sich. BYOD ist nicht der alleinige pädagogische Ansatz, sondern soll in das Bestehende aufgenommen werden. Der reflektierte und pädagogisch sinnvolle Einsatz der digitalen Medien hängt auch stark vom Unterrichtsfach ab.
Medien- und ICT-Kompetenzen sind essenzieller Bestandteil der Studierfähigkeit und gehören in einer Informationsgesellschaft zu den beruflichen Schlüsselqualifikationen.
Aus den Erfahrungen des durch Covid-19 bedingten Fernunterrichts geht klar hervor, dass der Klassenverbund für die Schülerinnen und Schüler ein essenzielles soziales Gefüge und das persönliche Band zwischen Lehrkraft und Lernenden von zentraler Bedeutung für den Lernerfolg ist. Die Digitalisierung der Bildung stellt diese Prinzipien nicht in Frage, sondern öffnet die Tür zu anderen Formen des Lernens und der Zusammenarbeit.
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Mit M365 wird den Schulen eine sichere Lösung zur Verfügung gestellt. Die Kantonale Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz (ÖDSB) hat die Verwendung von M365 für Schulen validiert
Für die Datennutzung gelten im Bildungswesen spezifische Rahmenbedingungen, die von den Datenschutzverantwortlichen des Bundes validiert wurden. Die Daten werden in der Schweiz verarbeitet und können nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
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Das BYOD-Konzept vernachlässigt die Risiken nicht, die mit der längeren Bildschirmzeitdauer verbunden sind, obwohl ein kausaler Zusammenhang von Bildschirmzeit und psychischen oder physischen Gesundheitsproblemen und -schäden schwer nachzuweisen ist.
Die Computer werden im Unterricht punktuell und wohldosiert eingesetzt, womit das Risiko einer übermässigen Bildschirmzeitdauer begrenzt wird.
Das schulische Umfeld bietet zudem die Chance zur pädagogischen Sensibilisierung für Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von digitalen Geräten und Informationssystemen. Diese Anwendung sollte nicht auf Freizeitaktivitäten oder den Austausch im Freundeskreis über soziale Netzwerke beschränkt bleiben.
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Das BYOD-Konzept führt zu einer nachhaltigen Hardware-Nutzung. Die Geräte, welche die Schülerinnen und Schüler mehrheitlich privat bereits verwenden, werden durch den schulischen Einsatz optimaler genutzt und ausgelastet.
Da in der Herstellungsphase am meisten Energie verbraucht wird, ist aus ökologischer Sicht eine längere und intensivere Nutzung der Geräte vorteilhaft.
Zusätzlich kann mit dem BYOD-Konzept die Nutzung digitaler Informationssysteme in verantwortungsvoller und ressourcenschonender Weise erlernt werden.
Detaillierte Informationen
Digitalisierung an den Mittelschulen | Fachstelle Fritic