Gestützt auf das am 27. Juni 2014 geänderte Gesetz über die Universität schliessen der Staatsrat und die Universität neu alle fünf Jahre eine Zielvereinbarung ab. Dieses Instrument gelangt erstmals in der Periode 2018-2022 zur Anwendung. Die Vereinbarung stützt sich auf die Mehrjahresplanung der Universität und legt die von dieser zu erreichenden Ziele sowie die dafür vom Staat bereitgestellten finanziellen Mittel fest. Für die betreffende Vereinbarungsperiode ist eine substantielle Erhöhung der kantonalen Beiträge vorgesehen. Dabei geht es insbesondere darum, die vom Grossen Rat am 30. Mai 2016 beschlossene Einführung des Masters in Humanmedizin zu finanzieren, welcher für die ersten Studierenden im Herbst 2019 starten wird.
Der vorgesehene Finanzrahmen, der einen bedeutend höheren Beitrag des Staates enthält, erlaubt es der Universität allerdings nicht, alle in ihrer Planung vorgesehenen Zielsetzungen zu verwirklichen. Der Staatsrat ist deshalb dem Vorschlag des Rektorats gefolgt und hat beschlossen, die Einschreibegebühren für Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz um 180 Franken von 540 auf 720 Franken zu erhöhen. Wie bereits heute ist für die Studierenden mit Wohnsitz im Ausland ein Zuschlag von 150 Franken vorgesehen. So bedeutend die Erhöhung auch ist, so sollte diese nach Ansicht des Staatsrates niemanden an einem Studium hindern. Für Personen in finanziell schwierigen Verhältnissen ist eine teilweise oder ganze Befreiung von den Einschreibegebühren möglich. Der Staatsrat unterstreicht, dass der Beitrag der Studierenden an den gesamten Ausbildungskosten bescheiden bleibt und in keiner Weise den Grundsatz der öffentlichen Finanzierung der Hochschulstudien in Frage stellt.