An dieser Stelle wird daran erinnert, dass der Entscheid für oder gegen eine Fortsetzung der Schwangerschaft allein bei der Frau liegt (Art. 119 und 120 StGB). Entscheidet sie sich für die Schwangerschaft und somit für das Kind, so entstehen für den Vater Rechte und Pflichten in Bezug auf das Kind, egal, ob er dieses anerkennen will oder nicht.
Vaterschaft
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Vater zu werden ist ein grosser Schritt im Leben, ob die Schwangerschaft nun gewollt ist oder nicht.
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Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit FFSG
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Letzte Änderung: 22.03.2023