COVID-19: die Krankheit
Übertragung, Symptome, Wie kann ich mich und andere schützen?
COVID-19-Impfung
COVID-19-Impfung in der Apotheke oder bei Ihrem Arzt
Mehr dazu: COVID-19-Impfung
Post-Covid-19-Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen
Informationsblatt für Schulleitungen, Lehrpersonen und schulische Fachpersonen
Informationen zum Covid-Zertifikat
Infolge der Information des BAG bezüglich Nachweis für Impfung, Test oder Genesung teilen wir Ihnen mit, dass das gesamte Schweizer Zertifikatssystems am 1. September 2023 definitiv eingestellt wurde.
Für alle anderen Fragen zum Covid-Zertifikat und seiner Anwendung: Besuchen Sie die entsprechende Website des BAG.
COVID-19-Test
Sich testen lassen in einer Apotheke, bei der Hausärztin bzw. beim Hausarzt.
Seit dem 1. Januar 2023 werden die Kosten für COVID-19-Tests nicht mehr vom Bund übernommen. Die Kosten für COVID-19-Tests müssen somit seit dem 1. Januar 2023 von den getesteten Personen selbst bezahlt werden.
Für alle anderen Fragen: Besuchen Sie die entsprechende Website des BAG.
Was sollen Sie bei Symptomen oder einem positiven Test tun?
Wenn Sie Erkältungssymptome verspüren, sollten Sie Kontakte mit anderen Personen, insbesondere mit besonders gefährdeten Personen, vermeiden und zu Hause bleiben. Falls das nicht möglich ist, tragen Sie eine Maske und halten Sie Abstand. Das Coronavirus und Erreger wie beispielsweise das Grippevirus oder das Respiratorische-Synzytial-Virus (RSV) werden über ähnliche Wege übertragen und können ähnliche Symptome auslösen. Falls Sie arbeiten, besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber Ihren Arbeitseinsatz, die nötigen Schutzmassnahmen, Notwendigkeit und Frist eines Arztzeugnisses.
Wenn sich Ihr Zustand verschlechtert oder eines der Warnzeichen wie anhaltendes Fieber, anhaltendes Schwächegefühl (Muskelschwäche) oder Atembeschwerden auftritt, melden Sie sich bei Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt oder bei der Notfallärztin/beim Notfallarzt. Wenn Warnzeichen auftreten wie Atemnot, starkes Druckgefühl oder Schmerzen in der Brust, neu auftretende Verwirrung, bläuliche Lippen oder bläuliches Gesicht, wählen Sie die 144.
Bei Fragen zu Ihrer Gesundheit wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt oder eine Notfallärztin bzw. einen Notfallarzt (Link) oder Medizinische Notrufnummern. Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie die 144.
Informationen
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SGF 821.40.73 - Verordnung über kantonale Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus
- de_ACE_2020_Covid_semi-confi nement
- ACE OCC 2_COVID-19 (nur auf Französisch)
- ACE 2020 Covid Decision CE_de
- de_RCE_2020_Covid19_Bericht1
- Besonderes Bewilligungsverfahren für die Vergrösserung der Terrassen der öffentlichen Gaststätten während der COVID-19-Pandemie
- Schutzkonzept für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den obligatorischen Schulen 1H-11H vom 6. Mai 2020
- Schutzplan für Schulrestaurants des OS des Kantons Freiburg
- Schultransporte: Empfehlungen für Unternehmen
- Schultransporte: Empfehlungen für Eltern & Schülerinnen und Schüler
- Schultransporte: Empfehlungen für Gemeinden
- Persönliche Erklärung für besondere Gefährdung
- In einer zusätzlichen Richtlinie wird geklärt, welche Eltern Vorrang haben
- Pressemitteilung TPF (19.3.2020): Coronavirus-Pandemie (Covid-19) - Anpassung des Fahrplans im gesamten TPF-Netz
- Pressemitteilung TPF (16.3.2020): Coronavirus-Pandemie (Covid-19) - Die öffentlichen Verkehrsnetze passen sich den Massnahmen des Bundes und der SBB an
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Ab 15. Februar 2023: Besuche in Spitälern und Kliniken