Da die Barrierefreiheit eines unserer Hauptanliegen ist, wird sich diese Seite im Laufe der Zeit weiterentwickeln, um Transparenz über unsere konkreten Aktionspläne zu gewährleisten, die dazu führen sollen, die Website des Staates Freiburg so barrierefrei wie möglich zu gestalten.
Status der Konformität
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren die Anforderungen an Designer und Entwickler, um die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Darin werden drei Konformitätsstufen definiert: Stufe A, Stufe AA und Stufe AAA. Die Website des Staates Freiburg ist teilweise konform mit der Stufe AA gemäss WCAG 2.1. Teilweise konform bedeutet, dass einige Teile des Inhalts nicht vollständig mit dem Standard für Barrierefreiheit übereinstimmen.
Drittanbieter-Tool
FACIL'iti
Im Rahmen eines inkludierenden Ansatzes hat sich der Staat Freiburg entschieden, seine Website mit FACIL'iti auszustatten, einem Werkzeug, das es ermöglicht, die Anzeige von Webseiten an Menschen mit visuellen (Sehschwäche, Katarakt, Farbenblindheit usw.), motorischen (Parkinson, Multiple Sklerose usw.) oder kognitiven (Legasthenie usw.) Beeinträchtigungen anzupassen.
FACIL'iti richtet sich auch an alle Menschen, die unter vorübergehenden Beeinträchtigungen leiden (Augenmigräne, Augenermüdung, Nachtmodus...) und nach Komfort oder einer anderen Anpassung suchen, um unabhängig navigieren zu können.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Die Website des Staates Freiburg ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:
- Microsoft Edge
- Google Chrome
- Mozilla Firefox
- Safari
- Internet Explorer 11
Die Website des Staates Freiburg ist nicht kompatibel mit:
- Browsern, die seit mehr als 5 Jahren (N-5) nicht mehr aktualisiert wurden
- Abstimmungsresultate: Browser, die seit mehr als 1 Jahr (N-1) nicht mehr aktualisiert wurden
Technische Spezifikationen
Die Barrierefreiheit der Website des Staates Freiburg hängt von den folgenden Technologien ab, und funktioniert mit der jeweiligen Kombination von Webbrowser und unterstützenden Technologien oder Plugins, die auf Ihrem Computer installiert sind:
- HTML
- WAI-ARIA
- CSS
- JavaScript
Diese Technologien werden eingesetzt, um die verwendeten Standards der Barrierefreiheit zu erfüllen.
Einschränkungen und Alternativen
Trotz all unserer Bemühungen, die Barrierefreiheit der Website des Staates Freiburg zu gewährleisten, kann es zu Einschränkungen kommen. Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung bekannter Einschränkungen und möglicher Lösungen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem sehen, das unten nicht aufgeführt ist.
Bekannte Einschränkungen der Website des Staates Freiburg:
- Dokumentation der Mitwirkenden und Redakteurinnen und Redakteure (PDF, Word, XLS): Die Dokumente entsprechen nicht den aktuellen Standards für Barrierefreiheit, da viele Mitwirkende unterschiedliche Dokumentvorlagen verwenden und nicht alle im Bereich der technischen Zwänge bei der Barrierefreiheit von Dokumenten geschult sind. Wir beobachten das Feedback der Benutzerinnen und Benutzer und beheben Probleme in der Regel innerhalb von 2 Arbeitswochen. Verwenden Sie das Feedback-Formular am Ende der Seite «Gibt es ein Problem auf dieser Seite?».
- Organigramme: Der alternative Inhalt der Bilder der Organigramme spiegelt nicht den Inhalt des Organigramms wider. Daten in Bildform stammen aus der Migration der bisherigen Website (Historie). Verwenden Sie das Feedback-Formular am Ende der Seite «Gibt es ein Problem auf dieser Seite?».
- Verschiedene Applikationen zu URLs appl.fr.ch; appls.fr.ch: Teilweise Barrierefreiheit, da alte Anwendungen schwer anpassbar sind (Technologie, Support, Kosten). Migration auf neue Anwendungen mit einem höheren Standard, was Barrierefreiheit betrifft. Das Amt kontaktieren.
- Videos: Die meisten Youtube-Videos enthalten Untertitel. Wenn Untertitel verfügbar sind, wird in der unteren rechten Ecke des Videoplayers das «cc»-Symbol angezeigt. Um die Untertitel zu aktivieren, klicken Sie darauf. Sie können die Anzeige von Untertiteln und/oder automatischen Untertiteln auch standardmässig auf Ihrer Youtube-Seite einstellen.
- Sonstiges:
- Einige Tabellen haben keine Kopfzeilen.
- Einige Inhalte oder Bilder haben einen schlechten Farbkontrast.
- Einige Titelelemente sind nicht kohärent.
- Einige Bilder haben keine alternative Beschreibung.
- Einige Schaltflächen werden nicht korrekt erkannt.
- Einige Fehlermeldungen sind nicht eindeutig mit der Formularprüfung verbunden.
Gesetzliche Grundlagen
Die Barrierefreiheit ist in der Richtlinie SK über die Information und die Kommunikation (InfoRL) geregelt.
Art. 21 - Organisation und Präsentation der Websites – Zugänglichkeit für behinderte Personen
- Die Information und die Kommunikations- und Transaktionsdienstleistungen, die auf den Websites angeboten werden, müssen Sprach-, Hör-, Seh- und motorisch Behinderten zugänglich sein.
- Dazu müssen die Websites gemäss den internationalen Informatikstandards für die Zugänglichkeit der Websites, die vom Bund für seine eigenen Websites anerkannt werden, eingerichtet werden. Sie müssen das Übereinstimmungsniveau «AA», das von diesen Standards verlangt wird, erreichen.
- Die Staatskanzlei sorgt dafür, dass alle Websites einen Übereinstimmungsnachweis, der von einem anerkannten Organ verliehen wird, erhalten. Sie gibt den Direktionen und deren Verwaltungseinheiten die nötigen Weisungen und legt die Fristen zu deren Ausführung fest.
Weitere Auskünfte
Wenden Sie sich bei Fragen zur Barrierefreiheit an das Büro für Information.
Feedback
Wir freuen uns über Ihre Kommentare zur Barrierefreiheit der Website des Staates Freiburg. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie auf der Website des Staates Freiburg auf Probleme mit der Barrierefreiheit stossen:
- E-Mail: nouveau@fr.ch
- Kontaktformular
- Adresse für Besucherinnen und Besucher: Staatskanzlei des Kantons Freiburg, Route des Arsenaux 41, 1700 Freiburg
Wir werden versuchen, Ihre Bemerkungen so schnell wie möglich zu beantworten.
Formale Zustimmung zu dieser Deklaration zur Barrierefreiheit
Diese Deklaration zur Barrierefreiheit wurde genehmigt durch:
Staat Freiburg
Büro für Information
Verantwortliche für Digitale Kommunikation
Dies Deklaration wurde am 21. April 2021 erstellt.