Die GSD stellt einen harmonisierten Kontenplan als Hilfsmittel zur Verfügung.
Kontenplan
Lead
Der finanzielle Beitrag des Staates, der Arbeitgeber und die Selbstständigerwerbenden wird den Einrichtungen gewährt, die eine harmonisierte Rechnungsführung anwenden (Art. 12 FBG).
Herausgegeben von Jugendamt
Letzte Änderung: 06.03.2018