In einer Tabelle wurden die wichtigsten Änderungen für die verschiedenen zuständigen Akteurinnen und Akteure zusammengefasst.
Das Schreiben vom 12. Oktober 2016 an die Ärztinnen und Ärzte des Kantons Freiburg erläutert die Neuerungen in Sachen obligatorische Meldungen.
Documents
Liens externes
- Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen vom 28. September 2012
- Verordnung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen vom 29. April 2015
- Verordnung des EDI über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen vom 1. Dezember 2015
- Verordnung über mikrobiologische Laboratorien vom 29 April 2015