Auftrag
Das Amt für Kulturgüter (KGA) hat den Auftrag, Kulturgüter zu schützen und zu erhalten. Es lässt den zuständigen Behörden und den Eigentümern zweckmässige Informationen sowie Beratung und Unterstützung zukommen. Es fördert die Kenntnis und die Wertschätzung der Kulturgüter mit Publikationen, mit Öffentlichkeitsarbeit und mit dem Aufbau einer Dokumentation.
Es beschäftigt etwa zwanzig Mitarbeitende unter der Leitung des Kulturgüterkonservators. Das aus Architekt/innen und Kunsthistoriker/innen bestehende Team ist in zwei grosse Sektionen unterteilt: Verzeichnis und Konservierung. Die erste Sektion leistet die Erfassungsarbeit, wirkt an der Unterschutzstellung der Kulturgüter mit und führt die Dokumentation. Die zweite Sektion wacht über die Bewahrung und Restaurierung des Freiburger Kulturerbes.
Leistungen
Das Amt für Kulturgüter KGA erbringt namentlich folgende Leistungen:
- Das KGA führt das Verzeichnis der schützenswerten ortsgebundenen und beweglichen Kulturgüter und arbeitet mit den für ihre Unterschutzstellung zuständigen Behörden zusammen.
- Das KGA prüft Baubewilligungsgesuche und andere Geschäfte, die Kulturgüter betreffen, und stellt zuhanden der zuständigen Behörden ein Gutachten aus.
- Das KGA berät bei Massnahmen für die Erhaltung und Restaurierung geschützter Kulturgüter und verwaltet die Finanzhilfen.
- Das KGA fördert die Kenntnis und die Wertschätzung der Kulturgüter. Es besorgt Publikationen, beteiligt sich an der Aus- und Weiterbildung, organisiert Anlässe und beteiligt sich an Aktionen für das kulturelle Erbe.
- Es betreut eine Dokumentation über Kulturgüter und ihre Erhaltung.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Grundlagen für die Tätigkeit des KGA sind: