Das Förderprogramm «Junge Talente Musik» wurde vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden, Städten und Musikorganisationen entwickelt. Die Eckwerte zum Programm sind im Rahmenkonzept «Junge Talente Musik» festgehalten.
Das Förderprogramm hat zum Ziel, im Kanton Freiburg wohnhafte Kinder und Jugendliche (im obligatorischen Schulalter und auf der Sekundarstufe 2) mit überdurchschnittlichem musikalischem Potenzial zu erkennen und zu fördern.
Talentierte junge Musikerinnen und Musiker können einen Zuschuss erhalten, dessen Höhe jedes Jahr nach der Bewertung durch eine Expertenkommission festgelegt wird.
Das Konservatorium ist dafür zuständig, die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Programms festzulegen, die Fachjurys zusammenzustellen, die Prüfungen zu organisieren und die Bewertungskriterien zu definieren.
Anmeldungen
Die Jugendliche müssen sich zwingend bis zum 31. Oktober für die Aufnahmeprüfungen anmelden, indem sie das Formular ausfüllen. Dieser ist an das Amt für Kultur des Staates Freiburg fribourg-culture@fr.ch zu senden. Schüler muss auch die Struktur angeben, in der die Intensivausbildung stattfindet oder stattfinden wird. In diesem Sinne muss auch ein Antrag auf Aufnahme in das Programm Sport-Art-Formation (SAF) (Bewerbungsfrist bis zum 15. Februar) auf der Website des Sportamts gestellt werden. Je nachdem, wie das Dossier bewertet wird, wird die Kandidatin/der Kandidat zur Prüfung eingeladen oder nicht.
Anmeldeformular für die Aufnahmeprüfung (an das Amt für Kultur senden)
Prüfungen : Aufnahme und Fortsetzung der Ausbildung
In jedem Schuljahr organisiert das Konservatorium die Aufnahme- und Zwischenprüfungen, indem es eine Anmeldefrist (31. Oktober) festlegt und die Prüfungssessionen (Februar) plant.
Das Konservatorium bestimmt die Zusammensetzung der Expertenkommissionen; es stützt seine Auswahl auf die Kriterien der Unparteilichkeit der Prüfer, der Art der Fächer und des Ausbildungsgrades jedes Kandidaten.
Das Konservatorium teilt die Prüfungsergebnisse dem Amt für Kultur mit, das über die Gewährung von Subventionen für junge Talente entscheidet.
Gegen die Entscheidungen des Kulturdienstes kann bei der Direktion für Bildung und Kulturelle Angelegenheiten (BKAD) Beschwerde eingelegt werden