Bei Nichtzahlung von Unterhaltsbeiträgen : Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen.
- Gesuch um Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für minderjährige Kinder, getrennte Ehegatten und Ex-Ehegatten oder getrennte Partner
- Gesuch um Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für volljährige Kinder
Damit unser Amt wirksam intervenieren kann, wollen Sie uns bitte per Post den Fragebogen sowie alle nötigen Unterlagen schicken. Wir treten erst ab dem Monat auf das Gesuch ein, in dessen Verlauf wir den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen sowie alle verlangten Dokumente erhalten.
- Artikel 290 und 293 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB)
- Artikel 79 und 81 des Einführungsgesetzes vom 22. November 1911 zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch für den Kanton Freiburg (EGZGB), geändert am 10. Februar 2004
- Beschluss vom 14. Dezember 1993 über die Eintreibung von Unterhaltsforderungen und die Ausrichtung von Vorschüssen für den Unterhalt der Kinder, Ehegatten oder Ex-Ehegatten
- Weisungen zur Anwendung des Beschlusses vom 14. Dezember 1993
Unterhaltsbeiträge : Statistik.
Letzte Änderung : 06/03/2019