Im Rahmen ihrer Tätigkeit (Herstellung, Verarbeitung oder Verteilung) sorgt die verantwortliche Person dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen an Lebensmittel eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf den Gesundheitsschutz der Konsumenten sowie den Täuschungsschutz. Sie sorgt insbesondere für den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln.
Die durch die zuständigen Kontrollorgane durchgeführten offiziellen Kontrollen entbinden die verantwortliche Person nicht von der Selbstkontrolle.
Einige wichtige Punkte der Selbstkontrolle:
- Euterkontrolle: Dokumentation des monatlichen Schalmtests oder der Einzelkuhzellzahlbestimmung;
- Tierarzneimitteleinsatz: Führen eines Behandlungsjournals und einer Inventarliste;
- Wasserqualität: Nachweis über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung oder bei eigener Quelle Ergebnisse der Wasseruntersuchung nicht älter als drei Jahre;
- Unterhalt der Melkanlage: Dokumentation mittels der Serviceblätter