Wohngebäude
Für den Neubau, den Umbau, die Renovierung und den Kauf von Wohngebäuden können Investitionskredite in Form von zinslosen Darlehen beantragt werden.
Gebäude für Nutztiere
Für den Neubau, den Umbau und den Kauf von Gebäuden für Nutztiere (Rindvieh-, Schweine-, Geflügelstall usw.) können Investitionskredite in Form von zinslosen Darlehen und in gewissen Fällen Beiträge à fonds perdu beantragt werden.
Die Höhe der Finanzhilfe und die Aufteilung in Darlehen und Beiträge hängen vom Produktionsgebiet ab. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage von Pauschalen, im Falle eines Rindviehstalls beispielsweise in Abhängigkeit der Anzahl Grossvieheinheiten (GVE).
Gebäude für den Pflanzenbau
Für den Neubau, den Umbau und den Kauf von Gebäuden für den Pflanzenbau, wie Gewächshäuser, Lagerhallen oder Räume, in denen Verpackungslinien untergebracht sind, können Investitionskredite in Form von zinslosen Darlehen beantragt werden. Auch für fixe technische Anlagen können Darlehen beantragt werden.
Weitere Gebäude
Für den Neubau, den Umbau und den Kauf von Lagerhallen und Remisen können Investitionskredite in Form von zinslosen Darlehen und in gewissen Fällen Beiträge à fonds perdu beantragt werden.
Die Höhe der Finanzhilfe und die Aufteilung in Darlehen und Beiträge hängen vom Produktionsgebiet ab. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage von Pauschalen, in der Regel in Abhängigkeit der Fläche des geplanten Gebäudes.
Gebäude: Massnahmen zur Diversifizierung (Biogas, Photovoltaik, usw.)
Für bauliche Massnahmen und Einrichtungen zur Diversifizierung der Tätigkeit im landwirtschaftlichen Bereich können Investitionskredite in Form von zinslosen Darlehen beantragt werden.
Als Massnahme zur Diversifizierung gelten beispielsweise die Produktion erneuerbarer Energie (Biogas oder Photovoltaik), der Einbau von Gästezimmern, das Einrichten eines Hofladens usw.
Massnahmen zur Diversifizierung, die mit einer Finanzhilfe unterstützt werden, müssen im Amtsblatt veröffentlicht werden.