Junglandwirte können als Starthilfe einen Investitionskredit in Form eines zinslosen Darlehens beantragen. Um einen Anspruch auf diese Hilfe geltend zu machen, muss der Antragsteller selbständig erwerbend und unter 35 Jahre alt sein und mindestens über die landwirtschaftliche Grundausbildung EFZ (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) verfügen. Diese Starthilfe kann zur Finanzierung der Übernahme eines Betriebs, aber auch für andere landwirtschaftliche Projekte genutzt werden. Die Höhe des Darlehens hängt von der Betriebsgrösse, welche durch die Anzahl Standardarbeitskräfte (SAK) definiert wird, ab.
Starthilfe für Junglandwirte
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Junglandwirte können als Starthilfe einen Investitionskredit in Form eines zinslosen Darlehens beantragen.
Herausgegeben von Grangeneuve
Letzte Änderung: 14.10.2015