Mangelnde Niederschläge und die hohen Temperaturen der letzten Wochen haben eine erhebliche Brandgefahr zur Folge. Das WaldA beurteilt aufgrund der meteorologischen Entwicklung laufend die Waldbrandgefahr. Die entsprechende Gefahrenstufe ist zurzeit „Erheblich", könnte aber voraussichtlich nächste Woche auf „Gross" angehoben werden, zumindest im Mittelland.
Diese Situation führt zum Appel an die Bevölkerung, beim Gebrauch von privaten Feuerwerken grösste Sorgfalt auszuüben. Es werden diesbezüglich vom KFO folgende Massnahmen entschieden:
- Das Abbrennen von privatem Feuerwerk ist im Wald und in Waldesnähe untersagt. Ein Abstand von mindestens 200 m zum Waldrand ist einzuhalten.
- Die von den Gemeindebehörden bezeichneten Plätze für das Abbrennen von Feuerwerk sind zu bevorzugen. Die offiziellen Feuerwerke und die 1. August-Feuer sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen durchzuführen.
- Die Gebrauchsbedingungen der Feuerwerkanbieter sind strikte einzuhalten.
- Die Organisatoren der offiziellen 1. August-Feuer treffen alle notwenigen vorsorglichen Massnahmen, um eine Gefährdung der Umgebung zu vermeiden.
Die Behörden bedanken sich im Voraus bei der Bevölkerung für die ausgeübte Vorsicht.