Der Grosse Rat ist dem Vorbild des Bundes und mehrerer Kantone gefolgt und hat bereits 2016 den Grundsatz des Vorranges der elektronischen Fassung der Gesetzessammlungen erlassen, und der Staatsrat hat das kantonale Reglement an diesen Grundsatz angepasst.
Ab 1. Januar 2019:
- wird die elektronische Fassung der Gesetzessammlungen massgebend;
- wird die Papierfassung der ASF aufgegeben;
- bekommt die Website der Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF) ein neues Erscheinungsbild.
Sie finden die Lieferungen der ASF jede Woche unter dem folgenden Link:
https://bdlf.fr.ch/app/de/change_documents.