Die amtliche Vermessung wurde im Jahre 1912 mit der Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches eingeführt. Der Zweck der erhobenen Daten war die Darstellung des Grundeigentums im Grundbuch. Die Daten waren rein grafischer Natur und ergänzten die Informationen aus dem Grundbuch.
Die Qualität der Daten der amtlichen Vermessung hat sich seither kontinuierlich verbessert. Der technologische Fortschritt und die Schaffung spezifischer Rechtsgrundlagen für die amtliche Vermessung im Jahr 1993 haben wesentlich dazu beigetragen.
Die Entwicklung der amtlichen Vermessung hat zu einem Nebeneinander unterschiedlicher Qualitätsstandards geführt.
Darstellung der Qualitätsstandards in den Online-Karten
Die Online-Karten des Kantons Freiburg stellt die Qualitätsstandards in drei verschieden Ebenen dar. Sie finden sie unter der Gruppe "Stand der digitalen AV-Daten":
- Qualität der rechtsgültigen Grundstücke;
- Qualität der projektierten Grundstücke;
- Qualität der beschreibenden Daten.
Die erste Ebene stellt den Qualitätsstandard der Grundstücke dar, die Gegenstand einer Erstvermessung waren und im Grundbuch eingetragen sind. Diese Daten können auch über die Anwendung GB-Plan visualisiert werden.
Es ist möglich, dass die Daten der AV im AV93-Standard vorhanden sind und ihre Anerkennung im GB in Arbeit ist. Diese Daten werden dann in der zweiten Informationsebene als Qualitätsstandard der projektierten Grundstücke dargestellt. Diese Informationen sind in vielen Anwendungsbereichen wichtig, in denen die Qualität der Geodaten für ihren rechtlichen Status von größter Bedeutung ist. Diese Daten können auch über die Anwendung AV-Plan visualisiert werden.
Die in den Ersterhebungsunterlagen enthaltenen Dokumente geben Auskunft über die Eigenschaften der Liegenschaften. Sie haben jedoch nicht die Wirkungen des Grundbuchs. Beschreibende Geodaten können jederzeit und ohne formale Anfrage korrigiert werden. Sie erscheinen in dieser dritten Ebene und können sowohl über die Anwendung GB-Plan als auch über die Anwendung AV-Plan angezeigt werden.
Qualitätsstandards der AV im Kanton Freiburg
Im Kanton Freiburg liegen die Geodaten der amtlichen Vermessung in den folgenden Qualitätsstandards vor:
Abkürzung | Bedeutung | Qualität |
---|---|---|
AV93 |
Amtliche Vermessung 1993 | Digitale Daten gemäss den eidgenössischen Vorschriften von 1993 (VAV, TVAV) |
PN TN | Provisorisch nummerisiert Teilnumerisch |
Ab Originalplan digitalisierte Daten gemäss den eidgenössischen Vorschriften von 1993 (VAV, TVAV); Grafische Pläne gemäss den eidgenössischen Vorschriften von 1974, Polygon- und Grenzpunkte in digitaler Form |
PN HG | Provisorisch nummerisiert Halbgrafisch |
Ab Originalplan digitalisierte Daten gemäss den eidgenössischen Vorschriften von 1993 (VAV, TVAV); Grafische Pläne gemäss den eidgenössischen Vorschriften von 1919, für Polygonpunkte (Fixpunkte) wurden Koordinaten berechnet |
PN ps | Provisorisch nummerisiert Provisorisch anerkannt |
Ab Originalplan digitalisierte Daten gemäss den eidgenössischen Vorschriften von 1993 (VAV, TVAV); Vor 1919 gemäss kantonalen Vorgaben erstellte grafische Pläne |
Analog: digitalisiert | Analog: digitalisiert (wird ersetzt) | Die dargestellten Geodaten sind aus einer Grobdigitalisierung der vor 1919 erstellten Original-Grafikpläne abgeleitet. |
Bemerkung:
- Der Standard « PN HG » bedeutet, dass eine provisorische Numerisierung (PN) der nach den eidgenössischen Vorschriften von 1919 erstellten Grafikplänen durchgeführt wurde. Diese Grafikpläne sind auch bekannt als AEV: «alte eidg. Vermessung» oder NEV: «neue eidg. Vermessung»