Im Unterschied zu anderen Kantonen verfügt der Kanton Freiburg über keine eigentliche Bodenschutzfachstelle. Verschiedene Stellen in zwei Direktionen (Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft; Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt) führen Bodenschutzaufgaben aus.
Gemäss der kantonalen Verordnung über den Bodenschutz vom 20. August 2002 (RSF 811.11) sind die Aufgaben für den qualitativen Bodenschutz folgendermassen aufgeteilt:
- für die landwirtschaftlichen Böden: Grangeneuve
- für die Böden im städtischen Gebiet: das Amt für Umwelt
- für die Waldböden: das Amt für Wald und Natur
Für den quantitativen Bodenschutz ist das Bau- und Raumplanungsamt zuständig.
Eine Koordinationsgruppe (KGBo) wurde aufgebaut, um die Vereinheitlichung von Arbeitsstrategien, sowie den Informations- und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Das Amt für Umwelt hat den Vorsitz in dieser Arbeitsgruppe.
Aufgaben der Koordinationsgruppe für den Bodenschutz
- Erfahrungsaustausch und Entwicklung von gemeinsamen Arbeitsstrategien und -instrumenten zwischen den Amtsstellen
- Information und Sensibilisierung für den Wert der Böden und deren Schutz
- Erarbeitung und Vervollständigung der Datengrundlagen über den Zustand der landwirtschaftlichen, städtischen Böden, sowie der Waldböden
- Schutz der Böden gegen Belastungen wie Erosion, Verdichtung oder chemischen und biologischen Belastungen
- Bewahrung der besten ackerfähigen Kulturflächen und Sicherstellung der Fruchtfolgeflächen
- Bodenschutzstrategien in Zusammenarbeit mit den betroffenen Berufskreisen
Kontakt
Stelle | Kontaktpersonen | Tätigkeitsbereiche |
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Impasse de la Colline 4 1762 Givisiez T +41 26 305 37 60 |
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Route de Grangeneuve 31 |
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Mont-Carmel 1 1762 Givisiez T +41 26 305 23 43 |
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Rue des Chanoines 17 1700 Freiburg T +41 26 305 36 39 |
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