Ende Juni 2020 hatte der Staatsrat die Vernehmlassung des Vorentwurfs zur Revision des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB-FR)und seiner Ausführungsverordnung (VöB-FR) im Hinblick auf den Beitritt des Kantons Freiburg zur neuen Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) genehmigt. Letztere wurde am 15. Dezember 2019 von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) einstimmig verabschiedet. Der Ansatz des Staatsrats ist also Teil der umfassenden Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts auf Schweizer Ebene, die durch die Revision des internationalen WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (engl. Government Procurement Agreement, kurz GPA) ausgelöst wurde.
Der geplante Paradigmenwechsel, der dazu führen wird, dass ökologisch und sozial relevante Nachhaltigkeitskriterien stärker gewichtet werden, wurde in der Vernehmlassung unterstützt. Schliesslich wird auch die Tatsache gewürdigt, dass klarere Regeln eine grössere Rechtssicherheit schaffen werden.
Neben der Umsetzung neuer internationaler Anforderungen werden die IVöB 2019 und der Entwurf zur Revision des kantonalen Beschaffungsrechts den verschiedenen Akteuren die folgenden wesentliche Vorteile bieten:
> Einen Paradigmenwechsel, der besagt, dass der Auftrag künftig an das vorteilhafteste Angebot vergeben wird, und nicht mehr an das «wirtschaftlich günstigste», wodurch das Kriterium der Qualität auf die gleiche Stufe wie das des Preises gestellt wird;
> einen weiteren Paradigmenwechsel durch die explizite Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im gesamten Beschaffungsprozess, in ihren sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Dimensionen (z.B. durch die Möglichkeit, bei einer Beschaffung die gesamten Lebenszykluskosten zu berücksichtigen);
> eine Verstärkung der Massnahmen und Sanktionen im Rahmen der Bekämpfung von Auswüchsen der Vergabe von Unteraufträgen und der Schwarzarbeit;
> eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Bieter;
> den Einsatz neuer Instrumente, die auf moderner Informationstechnologie basieren;
> ein harmonisiertes, umfassenderes und präziseres Regelwerk;
> einen innovativen Mechanismus für Wettbewerbe und parallele Studienmandate;
> eine Anhebung des Schwellenwerts von 100'000 auf 150'000 Franken (exkl. MwSt.) für Verfahren der freihändigen Vergabe von Lieferaufträgen.
Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung wurde der Text des Entwurfs in einigen Punkten angepasst. Beispielsweise werden Umweltlabel nun ausdrücklich für öffentliche Aufträge in allen Marktsektoren eingeführt. Es wird ein Kompetenzzentrum für das öffentliche Beschaffungswesen eingerichtet, das die Expertise zusammenführt, die zur Konkretisierung der durch die neue Gesetzgebung angestrebten Paradigmenwechsel erforderlich ist. Die Bestimmungen zur Koordination zwischen den Akteuren wurden estärkt. Dadurch kann die Einhaltung der Arbeitsbedingungen durch die Unternehmen, die sich um einen Auftrag bewerben, besser kontrolliert werden.
Der Staatsrat hat die Vorlage mit seiner Botschaft im Herbst 2020 an den Grossen Rat zurückgeschickt. Nun ist der Grosse Rat am Zug.