Im Kanton Freiburg liegt der Anteil der einkommensschwachen Steuerpflichtigen über dem Schweizer Durchschnitt. Die Vermögensunterschiede sind hoch. Die Verringerung der Ungleichheiten fördert den sozialen Zusammenhalt, reduziert psychische Erkrankungen und ermöglicht es allen, in die Zukunft der Kinder zu investieren. Sie liegt daher im Interesse der Gesellschaft als Ganzes. Die Verhinderung und Bekämpfung von Armut erfordern verschiedene öffentliche Massnahmen wie die Prävention im Gesundheitsbereich (einschliesslich Zahnbehandlung) und die Senkung der damit einhergehenden Kosten, die Bereitstellung von Wohnungen mit erschwinglichen Mieten und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen. Weil es sich bei der Armut um eine Querschnittsthematik handelt, sind zahlreiche staatliche Dienststellen betroffen.
Es geht darum, die öffentlichen Politiken zur Armutsbekämpfung sichtbar zu machen und deren strategischen Grundlagen zu formalisieren, bestehende Massnahmen (soziales Sicherheitsnetz, Wiedereingliederungsmassnahmen und Ausbildung) aufrechtzuerhalten oder gar zu verstärken und die Situation zu dokumentieren, wobei zu berücksichtigen ist, dass viele Herausforderungen für die soziale Sicherheit auf nationaler Ebene, insbesondere auf der Ebene der Sozialversicherung, behandelt werden müssen.
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(Wegen des übergreifenden Charakters des Themas ist die Liste nicht abschliessend. Die rechtlichen und strategischen Grundlagen der Zielvorgaben 5.1, 5.2, 8.2, 10.1, 10.2 und 10.3 tragen ebenfalls zur Bekämpfung von Armut bei.)
- Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004 (KV; SGF 10.1)8
- Regierungsprogramm und Finanzplan für die Legislaturperiode 2017–2021 vom 6. November 2017
- Kantonales Sozialhilfegesetz
- Kantonale Gesetzgebung über die Mutterschaftsbeiträge und über die Familienzulagen
- Gesetz vom 14. Februar 2008 über die Stipendien und Studiendarlehen (StiG; SGF 44.1)
- Gesetz vom 16. November 1965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (SGF 841.3.1)
- Asylverordnung 2 vom 11. August 1999 über Finanzierungsfragen (Asylverordnung 2, AsylV 2; SR 142.312)
- Verordnung vom 29. November 2005 über die Errichtung eines Entschuldungsfonds für natürliche Personen (SGF 831.0.51)
- Verordnung vom 17. März 2009 über den kantonalen Fonds für die Prävention und Bekämpfung der Spielsucht (SGF 831.0.61)
- Verordnung vom 5. Dezember 2006 über die Errichtung eines kantonalen Sozialfonds (SGF 831.0.21)
- Verordnung vom 8. November 2011 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP; SGF 842.1.13)
- Bericht über die soziale Situation und die Armut im Kanton Freiburg, 2016
- Aktionsplan 2013–2016 zur Stärkung der kantonalen Politik für die Prävention und Bekämpfung der privaten Überschuldung (die Massnahmen des Plans werden über 2016 hinaus fortgeführt)
8 Art. 3, 9, 33, 34, 35, 36, 55, 56, 59, 60, 62, 63, 68, 69.
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Zur Erinnerung: Die WZ beschreiben, wo der Staat Freiburg zu einer Verbesserung der Situation beitragen will
- Die Direktionen des Staats Freiburg integrieren die Bekämpfung der Prekarität in die Entwicklung ihrer jeweiligen Strategien und öffentlichen Politiken und kommunizieren zu diesem Thema.
- Die Bevölkerung ist sich des Problems der Überschuldung bewusst und Menschen in kritischen Situationen nutzen schnell die verfügbaren Mittel.
- Die Fälle von Prekarität haben sich im Kanton deutlich verringert und werden regelmässig dokumentiert.
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Zur Erinnerung: Die LZ sind zielgruppenspezifisch und nach Möglichkeit messbar.
A. Die Bevölkerung verfügt über Informationen zu den Faktoren, die zu Prekarität und Armut führen können (insbesondere das Problem der Überschuldung), und über die Hilfsangebote.
B. Die Überschuldungsfälle sind im Kanton Freiburg drastisch zurückgegangen.
C. Menschen in prekären Situationen und in Armut erhalten materielle Unterstützung, mit denen gewährleistet ist, dass sie über ausreichende Ressourcen verfügen, um ein menschenwürdiges Leben zu führen.
D. Der Staat analysiert und aktualisiert relevante Daten über die soziale Situation und die Armut im Kanton Freiburg, um seine öffentliche Politik an die sich entwickelnden Bedürfnisse der schwächsten Bevölkerungsgruppen anzupassen.
E. Es werden strategische Grundlagen für die Armutsbekämpfung formalisiert; diese beinhalten Massnahmen, um das Thema in die verschiedenen Politikbereiche des Staats aufzunehmen.
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Die Zielvorgaben 3.2, 5.2, 8.2, 10.3 und 11.1 sind nötig für die Verwirklichung der Zielvorgabe 1.1 (auf der Grundlage der in Abbildung F identifizierten maximalen positiven Wechselwirkungen).
Zielvorgabe 3.2 Begrenzung des Anstiegs der Gesundheitskosten und Abbau der Ungleichheiten beim Zugang zu medizinischer Versorgung
Zielvorgabe 5.2 Einführung der Lohngleichheit für Mann und Frau
Zielvorgabe 8.2 Zugang für alle zu menschenwürdiger und erfüllender Arbeit
Zielvorgabe 10.3 Förderung der gesellschaftlichen Integration der Migrantinnen und Migranten
Zielvorgabe 11.1 Sicherstellung eines an die Bedürfnisse und Mittel der Bevölkerung angepassten Wohnangebots, namentlich für Menschen in prekären und armen Verhältnissen