Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Begrenzung des ökologischen und sozialen Fussabdrucks der von ihnen produzierten und zum Kauf angebotenen Waren. Viele von ihnen verfügen über die dafür nötige Innovationsfähigkeit. Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt der Geschäftsmodelle zu stellen, ist auch eine Möglichkeit für ein Unternehmen, Risiken (Unfälle, Engpässe) entlang der gesamten Lieferkette zu
begrenzen, seinen guten Ruf zu pflegen, durch den effizienten Einsatz von Ressourcen Geld zu sparen, die Zufriedenheit der Kunden, die sich zunehmend mit ökologischen und gesellschaftlichen Themen auseinandersetzen, zu erhöhen sowie in einigen Fällen mögliche Gesetzesänderungen vorwegzunehmen. Auf jeden Fall gewinnen sie an Wettbewerbsfähigkeit.
Ziel ist es, die Unternehmen im Kanton zu ermutigen, sozial verantwortliche Produktions- oder Dienstleistungsmodelle einzuführen, die das natürliche Kapital im Sinne einer Kreislaufwirtschaft entlang der gesamten Produktionskette angemessen nutzen: Nutzung erneuerbarer Ressourcen, Wiederverwendung in Produktionskreisläufen, Geschäftsmodelle, die auf der Verlängerung der Lebensdauer und der Shared Economy basieren sowie Prozesse, die eine minimale Belastung der natürlichen Ressourcen ermöglichen.
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- Botschaft des Bundesrats vom 16. November 2005 über die Neue Regionalpolitik (NRP)73
- Regierungsprogramm und Finanzplan für die Legislaturperiode 2017–2021 vom 6. November 2017
- Gesetz vom 3. Oktober 1996 über die Wirtschaftsförderung (WFG; SGF 900.1)74
- Gesetz vom 6. Oktober 2010 über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG; SGF 866.1.1)
- Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, BGSA; SR 822.41)
- Botschaft des Staatsrats vom 7. Mai 2019 über das Gesetz über die aktive Bodenpolitik des Kantons75
- Kantonaler Richtplan: Themen T104 und T105 (Arbeitszonen)
- Kantonale Strategie zum Nahrungsmittelsektor
- Die rechtlichen und strategischen Grundlagen der Zielvorgaben 2.1 (Förderung nachhaltiger Ernährungssysteme) und 7.1 (Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz)
73 Laut Botschaft zum Gesetz müssen die Mehrjahresprogramme einer Nachhaltigkeitsbeurteilung unterzogen werden und die NRP soll «aktiv nach Strategien, Massnahmen und Partnern suchen, die sich für den sozialen und ökologischen Strukturwandel eignen […]. In diesem Zusammenhang sind strategische Kooperationen mit aus Nachhaltigkeitssicht besonders wertvollen Partnern anzustreben».
74 Art. 3 Abs. 1bis: «Für Projekte, die in den Genuss von Beiträgen im Sinne von Absatz 1 kommen und einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der kantonalen Wirtschaft leisten, können Sonderbeiträge gewährt werden.»
75 «Die KAAB strebt die Nutzung der Grundstücke durch Wirtschaftsakteure an, die nachhaltige Projekte entwickeln.»
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Zur Erinnerung: Die WZ beschreiben, wo der Staat Freiburg zu einer Verbesserung der Situation beitragen will.
Die überwiegende Mehrheit der im Kanton Freiburg ansässigen Unternehmen trägt massgeblich zur nachhaltigen Entwicklung bei: Sie führen ressourceneffiziente und mitarbeiterfreundliche Betriebs- und Produktionsmodelle ein und sorgen dafür, dass ihre Lieferketten Umweltstandards und Menschenrechte respektieren.
Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen im Kanton arbeitet, auch dank der Bestimmungen zur kantonalen und regionalen Raumplanung, nach dem Prinzip der zirkulären Materialflüsse und der Shared Services.
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Zur Erinnerung: Die LZ sind zielgruppenspezifisch und nach Möglichkeit messbar.
A. Die Unternehmen im Kanton und ihre Lieferanten halten die Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette ein und zahlreiche Unternehmen setzen die Grundsätze einer inklusive und solidarische Wirtschaft um.
B. Der Material- und der Treibhausgas-Fussabdruck (alle Rohstoffe, einschliesslich der in der Produktions- und Vertriebskette benötigten Energie) der Freiburger Unternehmen wurden erheblich reduziert.
C. Viele der Arbeitszonen des Kantons haben die Form von industriellen Ökoparks angenommen.
D. Die Zahl der Unternehmen im Kanton mit einem Geschäftsmodell, das auf der Kreislaufwirtschaft gründet, nimmt zu.
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Die Zielvorgaben 7.1 und 12.1 sind nötig für die Verwirklichung der Zielvorgabe 12.2 (auf der Grundlage der in Abbildung F identifizierten maximalen positiven Wechselwirkungen).
Zielvorgabe 7.1 Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz
Zielvorgabe 12.1 Förderung von nachhaltigem Konsum und nachhaltigen öffentlichen Beschaffungen