Die Gesundheitskosten werden unter anderem mit der Alterung der Bevölkerung und dem Fortschritt in der Medizintechnologie steigen. Dies kann den Zugang zur Pflege behindern, da einige Personen Schwierigkeiten haben, ihre Prämie zu zahlen oder für ihre Kostenbeteiligung (namentlich Selbstbehalt und Franchise) aufzukommen. Zwischen 2010 und 2016 stieg der Anteil der Personen, die aus Kostengründen auf die Gesundheitsversorgung verzichtet haben, laut einer Umfrage des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums von 10,3 % auf 22,5 %. Der Zugang zur Pflege kann auch durch sprachliche Probleme (Zweisprachigkeit, Menschen mit Migrationshintergrund) oder durch den Mangel an Hausärztinnen und ärzten und bestimmten Fachärztinnen und ärzten in einigen Regionen erschwert werden.
Ziel ist es, die Kosten des Gesundheitssystems und die Kosten, welche die Versicherten tragen, unter Kontrolle zu bringen und sicherzustellen, dass alle Menschen unabhängig von ihrem sozialen Status und Einkommen Zugang zu den gleichen Gesundheitsleistungen (einschliesslich Zahnbehandlung) haben. Was die Kosten des Gesundheitssystems betrifft, so bleibt der Handlungsspielraum des Kantons jedoch begrenzt, da die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung im Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) geregelt sind. Durch Investitionen in Gesundheitsförderung und Prävention kann der Kanton dessen ungeachtet langfristig zur Kontrolle der Gesundheitskosten beitragen.
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- Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10)
- Regierungsprogramm und Finanzplan für die Legislaturperiode 2017–2021 vom 6. November 2017
- Ausführungsgesetz vom 24. November 1995 zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG; SGF 842.1.1)
- Gesetz vom 27. Juni 2006 über das freiburger spital (HFRG; SGF 822.0.1)
- Gesetz vom 5. Oktober 2006 über die Organisation der Pflege im Bereich psychische Gesundheit (PGG; SGF 822.2.1)
- Kantonale Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention (Perspektiven 2030)
- Spitalplanung
- Verordnung vom 10. Dezember 2018 über die Referenztarife der Spitäler und Geburtshäuser (SGF 822.0.37)
- Bericht 2014-DSAS-32 vom 2. September 2014 des Staatsrats an den Grossen Rat zur Hausarztmedizin
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Zur Erinnerung: Die WZ beschreiben, wo der Staat Freiburg zu einer Verbesserung der Situation beitragen will.
- Durch die Schaffung von Rahmenbedingungen, die der Gesundheit förderlich sind, und die Entwicklung der Kompetenzen im Bereich individuelle Gesundheit übernimmt jede im Kanton Freiburg wohnhafte Person vermehrt gesundheitsförderliches Verhalten, vor allem in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Tabak- und Alkoholkonsum sowie psychische Gesundheit. Diese Entwicklung hat positive Auswirkungen auf nichtübertragbare Krankheiten und die Gesundheitskosten (gemeinsames Ziel mit der Zielvorgabe 3.1).
- Der Staat Freiburg hat eine immer bessere Kostenkontrolle in den Bereichen Krankenhausplanung, medizinische Geräte, Gesundheitsförderung und Prävention.
- Der Zugang der Bevölkerung zu qualitativ hochwertiger Allgemeinmedizin wird verbessert, um die Kosten der Spitzenmedizin zu dämpfen.
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Zur Erinnerung: Die LZ sind zielgruppenspezifisch und nach Möglichkeit messbar
A. Weniger Personen leiden unter vermeidbaren nichtübertragbaren Krankheiten und es gibt weniger vorzeitige Todesfälle (gemeinsames Ziel mit der Zielvorgabe 3.1).
B. Die gesamte Bevölkerung hat Anreize für einen gesunden Lebensstil in einer gesunden Umwelt, unabhängig vom sozioökonomischen Status der betroffenen Personen (gemeinsames Ziel mit der Zielvorgabe 3.1).
C. Mehr Menschen bleiben gesund oder geniessen trotz chronischer Erkrankungen eine hohe Lebensqualität (gemeinsames Ziel mit der Zielvorgabe 3.1).
D. Die Spitäler, welche die Aufgaben haben, die Bedürfnisse der Freiburger Bevölkerung abzudecken, erfüllen die Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien.
E. Die sich ausweitende Inbetriebnahme von schweren technischen Ausrüstungen ist unter Kontrolle.
F. Der Anteil der gefährdeten Bevölkerungsgruppen, die sich der ihnen zur Verfügung stehenden Gesundheitsleistungen bewusst sind, hat zugenommen.
G. Die Zahl der im Kanton Freiburg niedergelassenen Hausärzte hat zugenommen.
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Die Zielvorgaben 1.1, 3.1 und 10.2 sind nötig für die Verwirklichung der Zielvorgabe 3.2 (auf der Grundlage der in Abbildung F identifizierten maximalen positiven Wechselwirkungen).
Zielvorgabe 1.1 Verhinderung und Bekämpfung von Armut
Zielvorgabe 3.1 Vorbeugung von nichtübertragbaren und von psychischen Krankheiten
Zielvorgabe 10.2 Aufwertung von unbezahlter Arbeit