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Die Alarmierung der Bevölkerung erfolgt mittels Sirenen und zusätzlich als Push-Meldung über die Alertswiss-App, die man hier herunterladen kann. Nach dem Allgemeinen Alarm erfolgt immer eine Information via Radio. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Alertswiss-App, beziehungsweise der Website Alertswiss.
Bei Stromunterbruch können die Behörden zusätzlich weitere Mittel für die Alarmierung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen einsetzen, etwa Lautsprecher (auf Polizei-, Feuerwehr- und Zivilschutzfahrzeugen), Megafone, Meldeläufer und Flugblätter.
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- Verzichten Sie auf Anrufe bei den Notrufnummern. Hören Sie Radio (SRG, Radio Freiburg) und informieren Sie sich über die Alertswiss-App und -Website.
- Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
- Benachrichtigen Sie Ihre Nachbarn und unterstützen Sie Hilfsbedürftige in Ihrer Nachbarschaft.
- Packen Sie Notgepäck für zwei bis drei Tage: persönliche Dokumente (Pass/ID, Impfkarte, Versicherungsausweis), Bargeld und Bankkarten, Mobiltelefon mit Ladegerät, Medikamente, Toilettenartikel, Ersatzwäsche, Fertignahrungsmittel und Getränke.
- Stellen Sie für Haustiere, die Sie nicht mitnehmen können, Futter bereit und kennzeichnen Sie die Räume, in denen sich Tiere befinden.
- Die Jodtabletten werden durch die Behörden verteilt. Sie sind nur auf behördliche Anordnung einzunehmen. Einmal verteilt, bilden sie festen Bestandteil des Notgepäcks.
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- Verzichten Sie auf Anrufe bei den Notrufnummern. Hören Sie Radio (SRG, Radio Freiburg) und informieren Sie sich über die Alertswiss-App und -Website.
- Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
- Benachrichtigen Sie Ihre Nachbarn und unterstützen Sie Hilfsbedürftige in Ihrer Nachbarschaft. Nicht telefonieren, um eine Überlastung des Telefonnetzes zu vermeiden.
- Lassen Sie ihre Haustiere nicht ins Freie.
- Suchen Sie den bestgeschützten Raum im Gebäude auf (mit dicken Wänden, wenig Fenstern und ohne Zugluft).
- Schliessen Sie alle Fenster und Aussentüren.
- Schalten Sie die Lüftungen und die Klimaanlagen aus.
- Schalten Sie die Herdplatten und den Backofen aus.
- Lassen Sie die Schutzraumtüre im Innern des Gebäudes offen, um die Sauerstoffzufuhr sicherzustellen.
- Die Evakuierung im Umkreis von 5 km wird so schnell als möglich durch die Behörden organisiert.
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Jodtabletten kommen bei einem schweren Kernkraftwerkunfall zum Einsatz, bei dem radioaktives Jod austritt. Sie verhindern, dass sich in den Schilddrüsen radioaktives Jod anreichert und Schilddrüsenkrebs entsteht. Bei einem Ereignis müssen Jodtabletten rechtzeitig eingenommen werden.
Es gibt in Bezug auf die aktuelle Situation kein Szenario, bei dem die Verteilung bzw. die Einnahme von Jodtabletten erforderlich ist.
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In den Gemeinden im Umkreis von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwert werden Jodtabletten vorsorglich an alle Personen verteilt, die sich regelmässig dort aufhalten (im Kanton Freiburg das Kraftwerk Mühleberg). In diesen Gemeinden lagern Jodtabletten ebenfalls in Apotheken und Drogerien und könnten dort bei Verlust zum Preis von CHF 5.00 bezogen werden.
In den Gebieten ausserhalb von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk lagern die Kantone Jodtabletten, um im Ereignisfall oder bei einem Nuklearangriff die gesamte Bevölkerung damit zu versorgen. Derzeit müssen Privatpersonen ausserhalb dieser Zone keine Jodtabletten lagern.
Es gibt in Bezug auf die aktuelle Situation kein Szenario, bei dem die Verteilung bzw. die Einnahme von Jodtabletten erforderlich ist.
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Die Jodtabletten dürfen ausschliesslich auf Anordnung der Gesundheitsbehörden eingenommen werden.
In der Schweiz wäre es beispielsweise die Aufgabe der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) Verhaltensanweisungen über die Medien zu verbreiten. Der Sirenenalarm würde eingesetzt und Nachrichten über die Alertswiss App versendet.
Es gibt in Bezug auf die aktuelle Situation kein Szenario, bei dem die Einnahme von Jodtabletten erforderlich ist.
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Insgesamt bestehen 296'759 Schutzplätze für die 328’629 Einwohner des Kantons Freiburg, was einem theoretischen Deckungsgrad von 90,3% entspricht (Stand vom 31.12.2021).
Im Ernstfall wird jede Bürgerin und jeder Bürger einen Schutzplatz haben. Schutzräume werden weiterhin gebaut, aber darüber hinaus können auch weitere Bauten wie Schutzbauten des Zivilschutzes, Schutzplätze im Arbeitsbereich, Bahnhöfe und Parkings als vorübergehende Schutzplätze dienen. Es wird sich auch nie die gesamte Wohnbevölkerung gleichzeitig in die Schutzräume begeben, da beispielsweise Einsatzkräfte weiter ihre Aufgaben erfüllen müssen (Blaulichtorganisation, Spitäler, Zivilschutz, Armee etc.).
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Die Anordnungen des Bundes sind hierfür entscheidend. Falls die Sirenen ausserhalb des jährlichen Sirenentest heulen, ist die Bevölkerung womöglich in Gefahr. In diesem Fall sollten Sie das Radio einschalten und die Anweisungen der Behörden befolgen.
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Die Schutzräume sind so ausgelegt, dass sie kürzere oder längere Aufenthalte (wenige Stunden bis mehrere Tage) ermöglichen. Sie werden im Alltag hauptsächlich für andere Zwecke benutzt, z.B. als Kellerräume, Lager oder Vereinslokale. Bei Bedarf können sie in kurzer Zeit zum Schutz für die Bevölkerung hergerichtet werden. Die Vorbereitung der Schutzräume, d.h. das Ausräumen und Einrichten, erfolgt aber erst auf Anordnung der Behörden.
Im Falle eines Entscheids zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt müssen Schutzbauten innerhalb von fünf Tagen betriebs- und einsatzbereit gemacht werden können (Art. 106 ZSV).
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Das Amt für zivile Sicherheit und Militär (AZSM) ist im Kanton Freiburg verantwortlich für die Zuweisungsplanung. Diese Informationen werden erst veröffentlicht, wenn es die Situation erfordert.
Gegenwärtig besteht keine Notwendigkeit, die Zuweisungsplanung zu veröffentlichen. Auf konkrete Anfrage hin kann Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden diesbezüglich Auskunft erteilt werden.
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Die Unterbringung von Haustieren im Schutzraum ist nicht vorgesehen. Gemäss dem Zivilschutz-Handbuch des BABS sind Haustiere nach Möglichkeit in einem Raum neben dem Schutzraum unterzubringen. Stellen Sie Futter bereit und kennzeichnen Sie die Räume, in denen sich Tiere befinden.
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Es ist immer ratsam, sich für den Notfall mit einem Vorrat auszustatten. Auch in der normalen Lage.
Die Bevölkerung sollte in der Lage sein, sich während mehrerer Tage ohne externe Unterstützung verpflegen zu können. Die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) rät deshalb dazu, einen Notvorrat für rund eine Woche zu halten.
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In den Notvorrat gehören in erster Linie Lebensmittel für rund eine Woche und neun Liter Wasser pro Person. Nicht zu vergessen sind auch ein batteriebetriebenes Radio, Taschenlampe (mit Ersatzbatterien) und individuell benötigte Artikel.
Der Notvorrat sollte lagerfähige, alltägliche Lebensmittel enthalten, zum Beispiel Reis, Teigwaren, Öl, Fertiggerichte, Salz, Zucker, Kaffee, Tee, Dörrfrüchte, Müesli, Zwieback, Schokolade, UHT-Milch, Hartkäse, Trockenfleisch, Konserve. Der Vorrat kann nach den persönlichen Ernährungsgewohnheiten zusammengesetzt sein und das umfassen, was man im ganz normalen Alltag konsumiert.
Auch nicht vergessen darf man Seife, WC-Papier, eine Notfallapotheke (Verbandsmaterial, Fieberthermometer, Schmerzmittel) und einen Vorrat an persönlichen Medikamenten.
Es ist ratsam, im Falle eines Stromausfalls kochen zu können. Ein Gaskocher (mit Reservegas), Streichhölzer und Kerzen sind daher ebenfalls von Nutzen.
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Aufgrund des Kriegs in der Ukraine sind die Preise für Erdöl und Gas bereits massiv gestiegen. In der Schweiz verfügen wir über so genannte Pflichtlager, die eine vorübergehende Verknappung des Angebots über mehrere Wochen ausgleichen können. Verantwortlich für die Bewirtschaftung dieser Pflichtlager ist das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL). Dieses würde auch allfällige Sparmassnahmen verhängen. Das BWL informiert die Kantone regelmässig über den Stand seiner Überlegungen. Im Moment hat das BWL weder Pflichtlager freigeben noch Massnahmen verhängen müssen.
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In der Schweiz verfügen wir auch beim Treibstoff über so genannte Pflichtlager, die eine vorübergehende Verknappung des Angebots über mehrere Wochen ausgleichen können. Verantwortlich für die Bewirtschaftung dieser Pflichtlager ist das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL). Dieses würde auch allfällige Sparmassnahmen verhängen. Eine Treibstoffrationierung würde erst als eine der allerletzten Massnahmen in Frage kommen. Das BWL informiert die Kantone regelmässig über seine Lagebeurteilung. Im Moment hat das BWL weder Pflichtlager freigeben noch Massnahmen verhängen müssen.
Ukraine: Antworten auf die Sorgen der Bevölkerung in der Schweiz
Das Amt für zivile Sicherheit und Militär (AZSM) verfolgt die Lage in der Ukraine sehr aufmerksam. Wir stehen in direktem Austausch mit den nationalen und kantonalen Partnern des Verbundsystems des Bevölkerungsschutzes. Seit dem Beginn des Ukrainekrieges stellen wir eine Zunahme von Anfragen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern fest und antworten hier auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Die Schweiz befindet sich nicht im Krieg. Der Konflikt zwischen Russland/Weissrussland und der Ukraine beschränkt sich auf das ukrainische Staatsgebiet. Die Schweizer Behörden gehen nicht davon aus, dass mit Angriffen mit konventionellen Waffen oder Nuklearwaffen zu rechnen ist.
Es gibt in Bezug auf die aktuelle Situation kein Szenario, bei dem die Verteilung bzw. die Einnahme von Jodtabletten erforderlich ist. Gemäss Bund sind für die Bevölkerung zurzeit keine besonderen Massnahmen nötig (Pressemitteilung des BABS).
Es ist jedoch angezeigt, der Bevölkerung gewisse grundsätzliche Verhaltensanweisungen in Erinnerung zu rufen, welche auch in Notsituationen gelten, welche durch Umwelt- oder Industriekatastrophen verursacht werden.
Letzte Aktualisierung am 10. März 2022, 12h00. Die Informationen werden laufend aktualisiert.
Herausgegeben von Amt für zivile Sicherheit und Militär
Letzte Änderung: 30.12.2022