Der freiwillige Schulsport entspricht den Richtlinien der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion.
Die gewährten Beiträge müssen für nachfolgende Leistungen eingesetzt werden:
- zur Organisation freiwilliger Schulsportangebote und anderer nicht obligatorischer Aktivitäten wie Turniere, Meisterschaften, Vorführungen und andere Sport
- zur langfristigen Erhöhung des Anteils der körperlich aktiven Bevölkerung;
- zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung im Sport
Schulen oder Gemeinden, die noch nie freiwilligen Schulsport organisiert haben und die ihren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten möchten, ausserhalb der Unterrichtszeit Sport zu treiben, können sich beim Amt für Sport melden.