Unterstützung von Vereinen im Bereich des Breitensports
Dem Breitensportbereich zugerechnet werden alle Vereine aus dem Sportbereich, deren Zweck die Organisation und die Durchführung von Veranstaltungen und Wettkämpfen im Breitensport ist. Sie können nichtrückzahlbare Beiträge beantragen.
Mehr dazu auf der Seite von BASPO
Unterstützung von Sportorganisationen im überwiegend professionellen Bereich
Dem professionellen Sportbereich zugeordnet werden Organisationen mit einem Team in den beiden obersten Ligen von Fussball und Eishockey, sowie Organisatoren von Wettkämpfen, deren Teilnehmer überwiegend Profis sind. Diese Organisationen können zinslose Darlehen beantragen.
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Nicht unterstützungsberechtigte Organisationen und Einzelpersonen inkl. Selbständigerwerbende
Alle anderen dem Sport verbundenen oder nahestehenden Organisationen/Unternehmen wie zum Beispiel Golfplätze oder Fitnesscenter können keine Unterstützung aus dem Hilfspaket für den Sport beantragen. Ihnen stehen jedoch gegebenenfalls die anderen Instrumente des Bundes wie beispielsweise die Kurzarbeitsentschädigung oder die COVID-Überbrückungskredite (siehe Website SECO) offen.
Für Selbständigerwerbende wie zum Beispiel Tennis- oder Eislauftrainerinnen und -trainer, Schwimmtrainerinnen und -trainer, professionelle Anbieter von Sportaktivitäten (Yogastudios, Dojos etc.) oder als Einzelunternehmen organisierte Profisportlerinnen und -sportler hat der Bund ein anderes Unterstützungsinstrument geschaffen (siehe Website SECO).