Louis Weck (1867–1916), konservativ
Nach dem Besuch des Kollegiums St. Michael studiert Louis Weck Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg im Breisgau und an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der neu gegründeten Universität Freiburg Schweiz. Fünf Jahre lang (1893–1898) ist er Oberamtmann des Greyerzbezirks zu einem Zeitpunkt, da die Konservativen in diesem Bezirk auf Verstärkung angewiesen sind. 1898 tritt er zurück, da er zum Präsidenten des Bezirksgerichts Sense ernannt wird, ein Amt, das er bis 1900 ausübt. Am 30. Oktober 1898 wird er als Nachfolger des verstorbenen Paul Aeby zum Grossrat des Sensebezirks gewählt.
Louis Weck wird am 2. Juni 1900 in den Staatsrat gewählt. Er tritt die Nachfolge Henri Schallers an der Spitze der Polizeidirektion an. Nachdem er deren Dienststellen modernisiert hat, nutzt er 1906 den Rücktritt von Charles Weck, um die Justizdirektion zu übernehmen. 1909 ist er Staatsratspräsident.
Mit grosser Tatkraft arbeitet Louis Weck am Ausführungsgesetz zum 1907 vom Bundesparlament verabschiedeten Schweizerischen Zivilgesetzbuch mit. Während sein Gesetzesentwurf im Grossen Rat behandelt wird, erkrankt er, was manche auf die hohe Arbeitsbelastung zurückführen. Seine Erkrankung zwingt ihn, 1911 einen Urlaub zu beantragen. Da sich seine Gesundheit trotz des Urlaubs nicht bessert, reicht er am 12. November 1912 seinen Rücktritt aus dem Staatsrat ein, ist jedoch nach Massgabe seiner Kräfte weiterhin im Grossen Rat tätig. Im Militär ist er Hauptmann im Bataillon 16 und dann Kommandant des Landwehrbataillons 106 im Rang eines Majors.
Am 8. März 1916 stirbt Louis Weck in seinem Anwesen in Villars-sur-Marly im Alter von 49 Jahren.
Aus dem Französische übersetzt, aus: «LE CONSEIL D'ETAT FRIBOURGEOIS – 1848 – 2011 – Son histoire, son organisation, ses membres» ¦ ISBN: 978-288355-153-4 ¦ Editions La Sarine