Seit dem Jahr 2011 sieht das Gesetz vor, dass Staatsrat und Generalstaatsanwalt gemeinsam die Politik der Kriminalitätsbekämpfung festlegen. Diese Politik dient dazu, einzelnen Fällen Vorrang bei der Behandlung zu geben, die verfügbaren Mittel zu verstärken oder die Strafen in gewissen Bereichen zu verschärfen.
Um dem namentlich durch die Medien zum Ausdruck gebrachten Gefühl der Verunsicherung zu begegnen, wurde vorrangig der Gewaltkriminalität auf vier Ebenen der Kampf angesagt: sinnlose Gewalt, häusliche Gewalt, Gewalt gegen Behörden und Beamte und Hooliganismus. In diesen Bereichen wurden die Verfahren gestrafft und die Strafen verschärft.
Parallel dazu wurden weitere Stossrichtungen bestimmt: Im Bereich der Bandenkriminalität (Diebstahl, Raub, Betäubungsmittelhandel) werden vertiefte Untersuchungen geführt. Der Kleinhandel mit Betäubungsmitteln auf der Strasse wird von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft ebenfalls wirksam und nachhaltig verfolgt. Schnellfahrer sind Gegenstand einer bedeutsamen Verschärfung des Gesetzes und die Staatsanwaltschaft betreibt eine konsequente Politik der Beschlagnahmung ihrer Fahrzeuge. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit will mittels deutlicher Bussen und Ersatzforderungen eine faire Konkurrenzsituation wieder herstellen. Schliesslich dient die Verfolgung des unzivilisierten Verhaltens (Graffiti, Beschimpfungen, Drohungen) einer schnellen Bestrafung der Täter und trägt wesentlich zur Beseitigung des Gefühls der Unsicherheit bei.
Fabien GASSER, Generalstaatsanwalt