Die kantonale Politik zugunsten der Seniorinnen und Senioren
Informationen zur kantonalen Politik für ältere Menschen: Senior+.
Vernehmlassung zum Massnahmenplan Senior+ 2024-2028
Der Vorentwurf des Massnahmenplans basiert auf den Grundsätzen des Konzepts Senior+ und hat zum Ziel, die Vision einer umfassenden Politik für ältere Menschen zu konkretisieren, wobei die Autonomie der Seniorinnen und Senioren, ihre Integration in die Gesellschaft und die Anerkennung ihrer Bedürfnisse und Kompetenzen im Vordergrund stehen. Sie berücksichtigt sowohl den Bereich der Gesundheit als auch den Bereich des sozialen Umfelds.
Der Vorentwurf des Massnahmenplans 2024-2028 wird bis Montag, 15. Juli 2024, bei den betroffenen Partnern in die Vernehmlassung gegeben.
Die Politik Senior+ tritt für bestimmte Werte und eine Vision einer Gesellschaft ein:
- in der die Seniorinnen und Senioren in einem Umfeld leben, in dem ihre Selbstständigkeit gefördert und ihre Würde geachtet werden und
- das Älterwerden als natürlichen Prozess wahrgenommen wird, der für sie eine Bereicherung darstellt.
Ziele von Senior+
Zur Umsetzung dieser Vision der Gesellschaft formuliert Senior+ die folgenden Ziele:
- Integration der Seniorinnen und Senioren in die Gesellschaft (→ Partizipation von Seniorinnen und Senioren, Verständnis und Solidarität zwischen den Generationen);
- Anerkennung ihrer Bedürfnisse und Kompetenzen (→ Lebensqualität, Qualität und Koordination der Pflegeleistungen, Weitergabe von Kompetenzen);
- Aufrechterhaltung ihrer Autonomie (→ Sicherheit und Zugänglichkeit von Wohnraum, Umfeld und Dienstleistungen).
Interventionsbereiche von Senior+
Senior+ sieht mehrere Interventionsbereiche vor, in denen die öffentliche Hand konkrete Massnahmen treffen und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren verschiedene Lösungen zur Erreichung der Ziele umsetzen muss. Es handelt sich um die folgenden Bereiche:
- Arbeit: z. B. Schaffung von Arbeitsbedingungen, die den Bedürfnissen und Kompetenzen der älteren Menschen besser entsprechen;
- persönliche Entwicklung: z. B. Ausbildung der Seniorinnen und Senioren im Hinblick auf den Erwerb und die Aufrechterhaltung von Kompetenzen und Autonomie;
- Vereins- und Gemeinschaftsleben: z. B. generationsübergreifende Austausche und Aktivitäten zur Förderung der Weitergabe von Kompetenzen und der Solidarität zwischen den Generationen;
- Infrastruktur, Wohnsituation und Dienstleistungen: z. B. Zugänglichkeit von Gebäuden, Dienstleistungen zu Hause zur Förderung der Autonomie der Seniorinnen und Senioren;
- Pflege und Betreuung: z. B. Vernetzung der Erbringenden von sozial-medizinischen Leistungen.
Der gesetzliche Rahmen von Senior+
Das Konzept Senior+ beschreibt die Grundsätze, die Ziele und die Interventionsbereiche der öffentlichen Hand, während die konkreten Massnahmen, die der Staat in einem Zeitraum von fünf Jahren umsetzen muss, in einem mehrjährigen Massnahmenplan präzisiert werden.
Bis zum 31. Juni 2021 muss jede Gemeinde in einem Gemeindekonzept festlegen, mit welchen Massnahmen sie die Ziele der Politik Senior+ in ihren Kompetenzbereichen erreichen will.
Links
- Verfassung des Kantons Freiburg vom 16.05.2004, Artikel 35, 62, 68
- Gesetz vom 12. Mai 2016 über die Seniorinnen und Senioren (SenG)
- Gesetz vom 12. Mai 2016 über die sozialmedizinischen Leistungen (SmLG)
- Reglement vom 23. Januar 2018 über die sozialmedizinischen Leistungen (SmLR)
- Gesetz vom 12. Mai 2016 über die Pauschalentschädigung (PEG)
Laufende Senior+-Projekte:
- Sozialmedizinische Netzwerke;
- Koordination der sozialmedizinischen Leistungen;
- Unterstützung für die Gemeinden und Bezirke bei der Umsetzung der Senior+-Gesetzgebung;
- Instrument für die Abklärung des Bedarfs und die Orientierung der Person;
- Unterstützung für betreuende Angehörige;
- Beurteilung des Wohnraums;
- Wohnforum;
- Broschüre zum Thema Wohnen;
- Unterstützung von Generationenprojekten.
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Letzte Änderung: 29.04.2024