Jährliche Zahnkontrollen
Die Jahreskontrollen sind obligatorisch. Sie werden in den mobilen Kliniken durchgeführt, die direkt bei den Schulen Halt machen. Bei Behandlung durch eine private Zahnärztin oder einen privaten Zahnarzt ist vor dem Zeitpunkt der Kontrolle ein ärztliches Attest (ab Ausstellung ein Jahr gültig) vorzuweisen.
Auf dem Formular, welches die Lehrpersonen den Kindern aushändigen, steht, bis wann das privatzahnärztliche Attest der Lehrperson abgegeben werden muss. Wer kein Attest vorweisen kann, hat sich der Kontrolle zu unterziehen.
Im letzten OS-Jahr erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Gutschein für eine kostenlose Zahnkontrolle bei allen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die Mitglied der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) sind. Mehr dazu hier.
Zahnkontrolle und -behandlungen
Die Kostenvoranschläge für die Behandlungen müssen unterschrieben in die Schule zurückgebracht werden. Kinder, die bei einer privaten Zahnärztin oder einem privaten Zahnarzt in Behandlung sind, müssen dem Personal der Zahnklinik ein zahnärztliches Attest vorweisen, das ein Jahr lang gültig ist.
Die Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte sind auf Kinderzahnmedizin spezialisiert. Anstelle einer Teil- oder Vollnarkose kann auch Hypnose angeboten werden.
Die Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte planen Zeit für die Zahnbehandlungen der Kinder ein; folglich werden verpasste Termine den gesetzlichen Vertretern in Rechnung gestellt.
Finanzielle Unterstützung
Einkommensschwache Eltern können sich an die Gemeindeverwaltung richten; Letztere ist für die Subventionierung der zahnärztlichen Kontrollen und Behandlungen zuständig.
Tarife
Der Taxpunktwert beträgt gemäss Verordnung vom 19. Dezember 2017 über den Taxpunktwert des Tarifs der Leistungen des Schulzahnpflegedienstes 1 Franken.