Wichtigste regionale Ergebnisse
Die schweizerische Sozialhilfestatistik des Bundesamts für Statistik liefert eine detaillierte Übersicht über die Sozialhilfe, die in den Kantonen gewährt wird. Sie erlaubt es, sich ein genaues Bild der Empfängerinnen und Empfänger dieser Hilfe, ihrer Aufteilung nach Alter, Staatsangehörigkeit und familiärer Lage zu machen.
Sozialhilfebezüger/innen
Im Jahr 2023 registrierte der Kanton Freiburg 6370 Sozialhilfebezügerinnen und bezüger. Das sind 6,0% weniger als im Vorjahr (6778 Personen im Jahr 2022). 57,0% dieser Personen sind ausländischer Staatsangehörigkeit. Dieser Anteil liegt über dem Landesdurchschnitt von 52,4%. In der Gruppe der Sozialhilfebezügerinnen und bezüger unter 18 Jahren befinden sich 1877 Personen. Das entspricht knapp einem Drittel (29,5%) aller Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger im Jahr 2023. Dieser Anteil ist seit Beginn der Datenreihe leicht gesunken (33,3% im Jahr 2005), im Gegensatz zum Anteil der 56- bis 64-Jährigen, der von 5,5% im Jahr 2005 auf 12,6% im Jahr 2023 gestiegen ist.
Sozialhilfebezüger/innen im Kanton Freiburg 2023
Anteil der Sozialhilfebezüger/innen unter 18 Jahren im Kanton Freiburg 2023
Anteil der Sozialhilfebezüger/innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Kanton Freiburg im Jahr 2023.
Sozialhilfebezüger/innen nach Altersklasse im Kanton Freiburg von 2005 bis 2023

Quote der Sozialhilfebezüger/innen nach Staatsangehörigkeit, Kanton Freiburg und Schweiz, 2005 bis 2023

Sozialhilfequote
Die Sozialhilfequote des Kantons belief sich 2023 auf 1,9% und lag damit auf dem tiefsten Stand seit 2005. Dieses Resultat bestätigt den Abwärtstrend der letzten neun Jahre. Im Vergleich zu den anderen Kantonen liegt der Kanton Freiburg hinsichtlich der Sozialhilfequote im Mittelfeld, aber immer noch unter dem Landesdurchschnitt von 2,8%.
Sozialhilfequote, Landesdurchschnitt und Kanton Freiburg, 2005 bis 2023

Daten herunterladen
Metadaten
Darunter ist die Sozialhilfe im engeren Sinn zu verstehen. Die entsprechende Statistik bezieht sich auf die wirtschaftliche Sozialhilfe, die von den Kantonen gewährt wird und für bedürftige Personen gemäss den kantonalen Sozialhilfegesetzen bestimmt ist.
Demgegenüber umfasst die Sozialhilfe «im weiteren Sinn» eine breitere Palette von Leistungen des Staats wie etwa Arbeitslosenhilfe, Gesundheitsleistungen, Wohnbeihilfe usw.
Die Sozialhilfequote entspricht dem Anteil der Sozialhilfebeziehenden an der ständigen Wohnbevölkerung.