Leistungen
Die wichtigsten Leistungen des Generalsekretariats der Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion (GS-VWBD) sind:
- Sekretariat: Unterstützung der Direktors bei der Planung und Organisation der Direktion, Bearbeitung der Korrespondenz und der Telefonanrufe, Verwaltung des Terminkalenders des Direktors, Vorbereitung der Sitzungen, an denen er teilnimmt, und Übersetzung der Texte der Direktion und der Dienststellen.
- Juristische Aufgaben: Erarbeitung von Erlasstexten, Untersuchung von Beschwerden und Vorbereitung von Verfügungsentwürfen, Anfertigung von Vernehmlassungsantworten und Rechtsgutachten.
- Kommunikation: Information der Medien und der Öffentlichkeit, Vorbereitung von Medienkonferenzen und Medienmitteilungen, Verfassung von Reden, Präsentationen und diversen Memoranden zuhanden des Direktors.
- Repräsentation: Teilnahme an verschiedenen Organen in Vertretung der VWBD oder des Staats.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des Generalsekretariats sind:
- Gesetz vom 16. Oktober 2001 über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG; SGF 122.0.1)
- Verordnung vom 12. März 2002 über die Zuständigkeitsbereiche der Direktionen des Staatsrats und der Staatskanzlei (ZDirV; SGF 122.0.12)
- Verordnung vom 9. Juli 2002 zur Bezeichnung der Verwaltungseinheiten der Direktionen des Staatsrats und der Staatskanzlei (SGF 122.0.13)
- Reglement vom 11. Dezember 1990 der Konferenz der Generalsekretäre (SGF 122.0.31)