Kanton und Bund unterstützen Projekte zur Erhaltung und zur Förderung der Artenvielfalt mit finanziellen Beiträgen. Für folgende Massnahmen kann ein Waldbesitzer finanziell entschädigt werden (gemäss Verordnung über die Kantonsbeiträge für den Wald).
- für das Anlegen von Altholzinseln
- für das Ausscheiden von Waldflächen als Reservat
- für die ökologische Aufwertung von Waldrändern
- für das Fördern von seltenen Arten im Wald
- für das Stehenlassen von Habitat-Bäumen
Das Stehenlassen von Habitatbäumen wird hingegen als Bestandteil eines naturnahen Waldbaus betrachtet.